Wasserverbund Kiesental: Grenzwerte doch überschritten

Im Wasser des Pumpwerks Stalden und im Quellwasser aus dem Gmeis des Wasserverbunds Kiesenthal wird nach neuesten Messungen der Grenzwert für einen möglicherweise giftigen Stoff überschritten. Eine Gefährdung bestehe nicht, sagen die Verantwortlichen. Andere Quellen der Region Bern-Ost sind nicht betroffen.

Anina Bundi, anina.bundi@bern-ost.ch

Letzten Sommer sorgte ein Spritzmittel für Schlagzeilen, das seit rund 50 Jahren in der Schweizer Landwirtschaft genutzt wurde: Chlorothalonil. Der Wirkstoff wurde gegen Pilzbefall in diversen Ackerkulturen aber auch am Rebberg und bei Zimmerpflanzen eingesetzt.

 

Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist Chlorothalonil gesundheitsschädlich und wahrscheinlich krebserregend, weshalb Spritzmittel mit dem Wirkstoff seit Anfang Jahr verboten sind.

 

Im letzten Herbst  hatten die Verantwortlichen des Wasserverbunds Kiesental (WAKI) informiert, dass der Grenzwert von 0.1 μg/l (das sind 0,1 Mikrogramm, also ein Zehnmillionstel Gramm pro Liter) bei keinem relevanten Abbauprodukt des Fungizids überschritten wird.

 

Weitere Wasserproben im Oktober bestätigten diesen Befund zunächst: Die Konzentration der als gesundheitsschädlich eingestuften Chlorothalonil-Sulfonsäure (R417888) lag im Pumpwerk Stalden und im Quellwasser aus dem Gmeis weit unter dem Grenzwert, in allen übrigen Wasserfassungen des WAKI lag die sie unterhalb der Bestimmungsgrenze.

 

Anders beim zweiten Abfallprodukt R471811. Im Pumpwerk Stalden wurde hier der Grenzwert überschritten (0.23 μg/l) und auch das Quellwasser im Gmeis enthielt mit 0.19 μg/l mehr als erlaubt. Allerdings galt der Stoff damals noch als unbedenklich.

 

Bisher "unbedenklich", neu "relevant"

Seit Anfang Jahr wird R471811 vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nun aber ebenfalls als möglicherweise gesundheitsschädlich und somit als "relevant" eingestuft, muss also enger beobachtet werden.

 

In einer Medienmitteilung informieren die WAKI-Verantwortlichen: Es sei möglich, dass der Grenzwert für R471811 in der Versorgungszelle Konolfingen teilweise überschritten werde. Zur Versorgungszelle Konolfingen gehören nebst den Druckzonen in Konolfingen Freimettigen, Häutligen, Niederhünigen (Untere Zone) sowie die Ortsteile Tägertschi und Trimstein der Gemeinde Müsingen. Allerdings werde das Wasser normalerweise mit solchem aus anderen, nicht kontaminierten Quellen gemischt. Höchstens bei grosser Trockenheit, so wie etwa im letzten Sommer, fliesst das Wasser unverdünnt aus dem Pumpwerk Stalden.

 

Nicht betroffen sind die Versorgungszellen Bowil-Zäziwil-Grosshöchstetten (mit Mirchel und Oberthal) und Oberhünigen inkl. Niederhünigen (Obere Zone).

 

"Wir wurden überrumpelt"

Weiter verweisen die WAKI-Verantwortlichen auf ein Schreiben des BLV, wonach der Stoff nicht "unmittelbar" gesundheitsgefährdend sei, darauf,  dass das Trinkwasser weiterhin getrunken werden könne und auf die Aussage des Berner Kantonschemikers im «Bund» , wonach der Grenzwert von 0.1 μg/l extrem tief sei und sich bis vor kurzem tiefere Werte gar nicht messen liessen.

 

Verwaltungsratspräsident Christoph Zürcher ist gegenüber BERN-OST wichtig zu betonen, dass man immer transparent informiert habe und dass auch die alten Messungen korrekt waren. "Wir haben immer alles richtig gemacht und wurden von der Neueinstufung des Stoffes überrumpelt."

 

In Zukunft werde man das Wasser noch häufiger testen lassen und neu nicht nur an der Quelle sondern auch aus dem Trinkwasserhahn Proben nehmen. Weitere Massnahmen, wie etwa die Verdünnung des Wassers, seien nicht nötig, da dies sowieso passiere.

 

Keine weiteren Gemeinden betroffen

Dass die neuen Resultate ans Licht kamen, geht auf eine Recherche der Berner Zeitung BZ zurück. Diese hat die Publikation der Grenzwertüberschreitungen durch das kantonale Labor verlangt. Aus der Region BERN-OST sind gemäss der Liste keine weiteren Quellen oder Grundwasserfassungen betroffen. Der ausführliche BZ-Artikel ist online verfügbar aber kostenpflichtig.


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Erstellt: 06.02.2020
Geändert: 06.02.2020
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