Thunstrasse Rubigen: Warum die Fussgängerstreifen trotz Zone 30 bleiben

Bald darf man nur noch mit 30 Stundenkilometern durch Rubigen fahren: Auf der Thunstrasse wird es eine 30er-Zone geben. Fussgängerstreifen fehlen in solchen eigentlich. Zu Fuss Gehende müssen in Rubigen zukünftig aber nicht darauf verzichten.

Isabelle Berger, isabelle.berger@bern-ost.ch

Eigentlich wollte die Gemeinde Rubigen auf der kantonseigenen Thunstrasse keine Zone 30, sondern lediglich eine Geschwindigkeitslimite. Damit sollte erreicht werden, dass die Fussgängerstreifen bestehen bleiben. Das Fehlen dieser in 30er-Zonen führte in den vergangenen Jahren schon in vielen Gemeinden in der Region Bern-Ost zu Diskussionen. Rubigen beantragte beim Kanton darum das Einrichten einer Tempo-30-Signalisation. Der Kanton setzt nun aber doch eine Zone um.

 

So ist es einfacher

„Bei Tempo 30 hätten wir bei jeder seitlichen Strasseneinmündung ein 30er-Schild aufstellen müssen, wobei in den angrenzenden Quartieren bereits 30er-Zonen bestehen“, erklärt Thomas Schmid, zuständiger Kreisoberingenieur beim Tiefbauamt des Kantons Bern. Das hätte zu einem verwirrlichen Schilderwald geführt. „Der Kanton erlaubt nun, einfach die Zone auszuweiten, aber die Fussgängerstreifen auf der Thunstrasse zu belassen“, so Schmid.

 

Möglich wird dies dank einer Ausnahme, die das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mittlerweile in bestimmten Fällen gewährt: Auf Strassen, welche trotz Einbezug in eine bestehende 30er-Zone ihren verkehrsorientierten Charakter – im Gegensatz zum siedlungsorientierten Charakter der anderen Strassen – behalten, dürfen auch Querungshilfen beibehalten werden. In Rubigen trifft dies zu, da die Thunstrasse weiterhin Hauptstrasse mit einem grossen Anteil an Durchgangsverkehr bleibt.

 

Gleicher Fall bei der Post Worb

Die gleiche Situation treffe beispielsweise auch in Worb bei der Post zu, wo nachträglich noch ein Fussgängerstreifen trotz im Zuge der Verkehrssanierung eingerichteter 30er-Zone erlaubt wurde, sagt Schmid. “Hingegen die Worber Bahnhof- und Bernstrasse wurden mit der Verkehrssanierung zu siedlungsorientierten Strassen zurückklassiert, weshalb beim Schulhaus auch kein Fussgängerstreifen gewährt wurde“, so Schmid weiter. Dort war diese Forderung wegen der Sicherheit der Schulkinder beim Überqueren der Strasse laut geworden.

 

In Rubigen wird der Abschnitt auf der Thunstrasse zwischen den Hausnummern 14 und 19, sprich von der Confiserie Berger bis zur Metzgerei Probst, also neu als Zone 30 ausgeschildert sein. „Die Gemeinde wollte den Bereich ursprünglich etwas länger, aber der Kanton hat ihn auf den Teil der Strasse beschränkt, der wirklich Zentrum ist, also auf dem es wirklich viele Leute hat“, sagt Schmid.

 

Umsetzung voraussichtlich im Juni

Die notwendigen Signale sind gemäss Schmid bestellt. "Die Ausführung ist im Juni geplant, kann sich aber unter den gegenwärtigen Voraussetzungen auch noch etwas hinausschieben", sagt er.


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Erstellt: 11.05.2020
Geändert: 19.05.2020
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