Zäziwilerin Margrit Rayher (74) enttäuscht: Mieter hinterlässt verwüstete Wohnung

Rentnerin Margrit Rayher aus Reutenen bei Zäziwil ist heute gross im "Blick". Sie vermietete eine Wohnung in ihrem Haus an einen Sozialhilfeempfänger. Dieser ist im Herbst letzten Jahres ohne zu kündigen ausgezogen. Seine Wohnung hinterliess er in einem desolaten Zustand. 

pd / Res Reinhard, res.reinhard@bern-ost.ch

Rayher ist laut "Blick" verzweifelt. Der Grund liegt hinter der Tür neben ihrem Hauseingang. Dort vermietete die pensionierte Wirtin eine kleine Wohnung an einen Mann um die 50. Er sei Sozialhilfeempfänger, erklärte Rayher. Jetzt sei der Mann weg. Nur: "Ich habe keine Kündigung erhalten."

 

Müll und Dreck

Rayher ist hilflos. "Ich weiss nicht, was ich tun soll." Die Wohnung steht leer, ist vermüllt und verdreckt. Anfang Oktober 2019 sei der Ekel-Mieter ausgezogen, erklärte Rayher. Sie wisse nicht, wohin. Und: "Seit Ende September 2019 erhalte ich keine Miete mehr."

 

Aufgenommen hatte Rayher den Sozialfall, weil sie ein grosses Herz habe : "Er tat mir leid", sagte sie dem "Blick". Das war 2017. Sie habe keine Referenzen über ihn eingeholt. Und keinen Betreibungsauszug verlangt. Bald merkt Rayher, dass der Mann überfordert ist mit dem Alleinewohnen. "Er hätte in ein betreutes Wohnen gehen sollen." Doch er blieb.

 

Haare, Speisereste, leere Flaschen

Im Februar hat Rayer "Blick" die Wohnung gezeigt. Es stank. "Schlimmer als in einem Saustall", so die Rentnerin und ergänzte: "In einem Saustall weiss man wenigstens, warum es stinkt."

 

Überall lagen Haare herum. "Hundehaare", erklärte Rayher. Dazu Speisereste, leere Schnaps- und Bierflaschen. Auch im Schlafgemach herrschte Chaos. "Er hat Bilder und den Fernseher zerschlagen." Sie habe Angst vor dem Mieter gehabt: "Er trug einen grossen Hut und hatte lange, fettige Haare."

 

Unklar, wer Reinigung und Schäden begleicht

Rayher ist überfordert. Sie hat in den letzten Monaten einiges versäumt. Wer kommt für die Schäden auf? Wer zahlt die Reinigung? Das alles hat sie nicht abgeklärt. "Ich hätte nie gedacht, dass Mieter solche Probleme machen können."

 

Überforderte Vermieter – ein Problem, das Thomas Oberle (62) vom Hauseigentümerverband (HEV) gut kennt: "Es reicht als Vermieter nicht, einfach nur einen Mietvertrag aufzusetzen", sagt er gegenüber dem "Blick". "Es müssen etwa auch Referenzen und der Betreibungsauszug eingeholt werden. Wenn ich keine Ahnung und keine Erfahrung in Mietangelegenheiten habe, sollte ich lieber einen Experten aufbieten, der mir hilft." 

 

Der HEV-Jurist rät: "Die Vermieterin im Fall Emmental muss das Mietverhältnis schleunigst künden. Spätestens wenn der zweite Mietzins ausbleibt, rate ich Vermietern, dem Mieter eine Zahlungsfrist von 30 Tagen mit Kündigungsandrohung anzusetzen. Geht der Mieter nicht darauf ein, sollte der Vermieter ausserordentlich kündigen. Man spricht dann von einer Zahlungsverzugskündigung."

 

Aktuelle Situation unklar

Margrit Rayher war für BERN-OST am Ostermontag nicht erreichbar. Es ist deshalb unklar, wie sich die Situation aktuell präsentiert. Hat sie den Mieter noch einmal gesehen? Ist die Wohnung inzwischen gereinigt? Hat sie Hilfe beansprucht? Diese Fragen müssen - zumindest vorläufig - offen bleiben.


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Erstellt: 13.04.2020
Geändert: 14.04.2020
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