Zäziwil - Wie das Gift in die Obstplantage kam
Das Massenbienensterben in Zäziwil vom April letzten Jahres hat nun auch den Regierungsrat beschäftigt: Er sieht keinen Anlass zu einer direkten finanziellen Unterstützung der Imker. Dennoch dürfen die Imker auf Entschädigung hoffen.
Die Ursache konnte geklärt werden: Fipronil vergiftete die Bienenvölker des Bienenzuchtvereins Zäziwil und Umgebung. Das Massenbienensterben sorgte im letzten Jahr für nationale Schlagzeilen und für Rätselraten in Imkerkreisen und beim Bienengesundheitsdienst. Wie das gefährliche Insektizid aus dem Chemiekonzern BASF trotz EU-Verbot in die Obstplantage in Grosshöchstetten kam, blieb lange Zeit unklar.
Auch die Politik befasste sich mit dem Fall. Der Grüne Grossrat Michel Seiler aus Trubschachen forderte zusammen mit andern in einem Vorstoss Massnahmen zur Vermeidung weiterer Vergiftungsfälle, zur Ahndung des Einsatzes illegaler Stoffe und zur direkten finanziellen Unterstützung von Imkerinnen und Imkern. Seiler zog die Lehren aus dem Vergiftungsfall von Zäziwil. Erst ein spezialisiertes Labor in Deutschland hatte nämlich den hochtoxischen Wirkstoff Fipronil nachweisen können. Das Insektizid beziehungsweise Pestizid ist im EU-Raum seit 2013 verboten und war auch in der Schweiz nie zugelassen worden.
Eine Strafanzeige der Imker versandete. Sie sahen sich zu einer Beschwerde an das Obergericht des Kantons Bern veranlasst; diese wiederum wurde im Dezember letzten Jahres abgewiesen. Motionär Seiler zieht eine bittere Bilanz: «Letztlich ist festzuhalten, dass die Zäziwiler Imkerinnen und Imker seitens des Kantons die nötige Unterstützung bei der Aufklärung und Ahndung der Bienenvergiftung vermissten, geschweige denn, dass sie für ihre Verluste und Umtriebe entschädigt worden wären.» Seiler sieht Klärungsbedarf bei der Prävention und dem Vorgehen bei künftigen Vergiftungsfällen.
Ein komplexer Fall
Der Regierungsrat jedoch sieht auf Kantonsebene keinen Handlungsbedarf: «Die Ahndung des Einsatzes von illegalen oder die fahrlässige Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ist im Bundesgesetz über die Landwirtschaft abschliessend geregelt.» Ein illegaler oder fahrlässiger Einsatz von Stoffen im Obstbau konnte im konkreten Fall ausgeschlossen werden. Allerdings räumt der Regierungsrat ein, wegen der Komplexität des Falls seien die Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Akteure nicht immer klar gewesen. Er begrüsst deshalb ein Konzept zur Klärung der Rollen.
Keinen Anlass sieht er für zusätzliche finanzielle Unterstützung: Imkerinnen und Imker erhalten heute vom Kanton Bern 500?000 Franken jährlich an Subventionen. Der Kanton ersetzt damit der Tierseuchenkasse die Ausgaben für die Bekämpfung von Bienenkrankheiten inklusive Beitrag an den Bienengesundheitsdienst. Es handelt sich um die Selbsthilfeorganisation der Imkerbranche, die ebenfalls vom Bund eine 40-prozentige Abgeltung bekommt. Die Imkerinnen und Imker beteiligen sich mit vier Franken pro Bienenvolk an den Kosten der Tierseuchenbekämpfung.
Firma aus Israel
Welchen Weg das Gift einschlug, geht aus der Antwort des Regierungsrats nicht hervor. Eine israelische Chemiefirma, die ihre Anlagen nicht vorschriftsgemäss gereinigt hatte, soll für die Lieferung der Pflanzenschutzmittel verantwortlich sein. Ein Obstbauer in Grosshöchstetten kaufte diese Spritzmittel im guten Glauben und konnte nicht wissen, dass sie mit Fipronil verunreinigt waren. Jürg Glanzmann vom Bienengesundheitsdienst Apiservice stand den Zäziwiler Imkern von Anfang an als Fachmann bei. Die Entschädigungsfrage soll nun aussergerichtlich auf gütlichem Weg geregelt werden. Glanzmann: «Die Verhandlungen sind noch im Gang.»