Worber Glockenstreit: Verwaltungsgericht verbietet Viertelstundenschlag

Seit mehr als fünf Jahren beschäftigt der nächtliche Glockenschlag der reformierten Kirche die Gemüter in Worb. Nun steht fest: Die Kirchgemeinde hat den Streit verloren. Das Verwaltungsgericht verbietet die Viertelstundenschläge zwischen 22 und 7 Uhr.

Annalisa Hartmann, annalisa.hartmann@bern-ost.ch

Viel Lärm um die Glocken der reformierten Kirche Worb. Der Streit begann im September 2013. Anwohner aus Worb beantragten, das nächtliche Geläut der Kirchenglocken einzustellen. Sie fühlten sich in ihrer Nachtruhe gestört. In der Folge haben sich der Worber Gemeinderat, der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland und die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern mit dem Fall befasst. Sie veranlassten, den Viertelstundenschlag in der Nacht einzustellen (BERN-OST berichtete).

 

Mit dem Urteil war die Kirchgemeinde aber nicht einverstanden. Sie zog den Fall weiter vor das Verwaltungsgericht des Kantons Bern. 

 

Nur Stundenschlag erlaubt

Am letzten Donnerstag haben nun die Verwaltungsrichter die Beschwerde der reformierten Kirchgemeinde abgewiesen und das Urteil der Vorinstanz gestützt, wie die reformierte Kirchgemeinde mitteilt. Das heisst, die Viertelstundenschläge zwischen 22 und 7 Uhr sind weiterhin verboten. Der Stundenschlag zu jeder vollen Stunde bleibt unverändert bestehen.

 

Werner Lüthi, Präsident des Kirchgemeinderats, geht sachlich mit dem Urteil um. „Ich bin nicht mehr gross emotional in dem Geschäft“, sagt er. Die Kirchgemeinde habe ihre Aufgabe erfüllt, findet er. Und er habe immer wieder Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten von Personen, die hinter dem Viertelstundenschlag stünden und die Beschwerde nicht verstehen könnten. Ein Wermutstropfen: Die Kirchgemeinde hat die Verfahrenskosten von 5'345 Franken zu bezahlen, heisst es im Urteil des Verwaltungsgerichts.

 

Fall für das Bundesgericht?

Die Kirchgemeinde kann innert 30 Tagen gegen dieses Urteil beim Bundesgericht rekurrieren. Der Kirchgemeinderat werde vorerst die umfangreiche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts analysieren und danach seinen Entscheid fällen, wie Werner Lüthi sagt.


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Erstellt: 08.04.2019
Geändert: 08.04.2019
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