Worb/Münsingen/Bolligen - Statthalter ruft zu Gleichbehandlung der Parteien auf
Bei der Vergabe von Werbefläche für die eidgenössischen Wahlen dürfen die Ortsparteien nicht bevorzugt werden. Das macht Regierungsstatthalter Christoph Lerch in einem Schreiben an die Gemeinden im Verwaltungskreis Bern-Mittelland deutlich. Im Visier sind u.a. die drei Bern-Ost-Gemeinden Worb, Münsingen und Bolligen.
Der Berner GPB-DA-Stadtrat Luzius Theiler wurde nach eigenen Angaben etwa in Bolligen, Worb und Münsingen abgewiesen. Nun erinnert Lerch die Gemeinden in einem Rundschreiben an die Spielregeln. Theiler hat diesen Brief an die Medien weitergeleitet.
Das kantonale Recht verpflichte die Gemeinden zwar nicht zum Bereitstellen von Werbefläche für Wahlplakate, räumt Lerch ein. Erbringe eine Gemeinde aber die Dienstleistung freiwillig, "so hat sie den verfassungsmässigen Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten".
Ortsparteien dürften also nicht bevorzugt behandelt werden. Eine solche Ungleichbehandlung sei "sachlich nicht gerechtfertigt". Es gehe ja zudem nicht um kommunale Wahlen: "Der Wahlkreis bei den eidg. Wahlen ist der ganze Kanton." Jede Liste habe grundsätzlich Anspruch auf gleich viele oder wenige Plakate, betont Lerch.
Im Streit um Wahlplakate wird sich auch noch der Regierungsrat äussern müssen: Eine Wahlbeschwerde der GPB-DA ist hängig, weil die Stadt Biel ein Gesuch der Partei um Zulassung zur politischen Plakatierung abgelehnt hat.