Worb, Richigen, Vielbringen: Nachts räumten sie die Häuschen aus
Zwei Moldawier zogen letztes Jahr durch die Region und verübten mehrere Einbrüche. Unter anderem brachen sie in Schrebergartenhäuschen ein und schliefen in unbewohnten Bauernhäusern. Am Freitag kam es in Bern zum Prozess.
Am Ende des Prozesses sagte die Richterin zu den Angeklagten: «Ich hoffe, wir sehen Sie hier nie mehr. Haben Sie verstanden, dass illegales Handeln nichts bringt? Was Sie in dieser kurzen Zeit getan haben, kommt Sie teuer zu stehen.» Die Dolmetscherin übersetzt ein letztes Mal, die beiden Verurteilten schauen die Richterin an, die Polizisten legen ihnen Handschellen an, danach werden sie abgeführt.
Gekommen, um zu klauen
Am Freitag standen zwei junge Männer, ein 23- und ein 27-Jähriger, vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. «Alexandar I. und Petar K. reisten gemeinsam aus Moldawien in den Kanton Bern, um hier Diebstähle zu begehen.» So lautet der erste Satz der Anklageschrift. Sie übernachteten in unbewohnten Häusern und bewegten sich mit gestohlenen Velos, um Einbrüche zu begehen. Dabei gingen sie nicht professionell vor, sondern suchten sich unbewachte, alleinstehende Baracken, in welchen sie mitgehen liessen, was vorhanden war. Sie brachen in Schrebergärten ein in Richigen, Worb, Vielbringen und zwischen Belp und Thun.
Schrebergärten in Richigen, Worb und Vielbringen
Die Diebestour der beiden Moldawier begann letztes Jahr im August bei der Schrebergartenanlage Niederhaus in Richigen. In der Nacht auf den 21. August brachen sie mehrere Schrebergartenhäuschen auf, drangen in elf Häuschen ein, fanden aber nichts zum Stehlen. Es entstand ein Sachschaden von 45 Franken. Ein paar Tage später brachen sie ein zweites Mal bei denselben Schrebergärten ein. Sie stahlen Waren im Wert von 530 Franken, es entstand weiterer Sachschaden.
In der nächsten Nacht nahmen sie sich die Schrebergartenanlage an der Trimsteinstrasse in Worb vor. Dort brachen sie in neun Häuschen ein, stahlen eine Luftpistole, Weinflaschen, eine Campingausrüstung, Essen, Kleider und Elektronikgeräte im Wert von 1600 Franken. Dazu kommt ein Sachschaden von 920 Franken. Eine Woche später kehrten sie zurück, brachen nochmals in 18 Schrebergartenhäuschen ein und stahlen erneut verschiedene kleinere Dinge. Der angerichtete Sachschaden war höher als der Wert des Diebesguts.
Drei Tage später brachen sie nachts in sechs Schrebergärten in Vielbringen ein. Dort stahlen sie Lebensmittel, Elektronikgeräte und Kleider im Wert von 360 Franken und hinterliessen einen Sachschaden von 2000 Franken.
Bauernhaus in Gysenstein
Einmal brachen die Angeschuldigten in ein Bauernhaus in Gysenstein ein. Da niemand zuhause war, schliefen sie eine Woche dort, richteten Sachschaden an und stahlen verschiedene Dinge.
Diebestour ins Gürbetal
Als nächstes machten sie einen Abstecher nach Thierachern, brachen dort in mehrere Baracken auf Baustellen ein und nahmen Lebensmittel, Kleider, elektronische Geräte und Bargeld mit. In Rümligen, Toffen, Kaufdorf und Belp brachen sie in Hofläden, einen Werkzeugschopf und ein Clubhaus ein und versuchten, Geld aus Milchautomaten zu stehlen. Sie entwendeten 20 Velos und Mofas, mit denen sie sich innerhalb der Region bewegten. Die Velos wurden ihnen am Ende zum Verhängnis.
Polizei schlägt zu
Die Polizei kam den Gaunern über ein Elektrovelo, welches mit einem GPS-Tracker versehen war, auf die Spur. Mittels DNA-Spuren und Fingerabdrücken konnten ihnen verschiedene Delikte angelastet werden. Die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass sie bandenmässig vorgingen. Dafür sei die Deliktsumme zu gering. Sie dachten, dass sie hier in Bauernhäusern und Ställen wohnen und sich mit Diebesgut über Wasser halten können.
34 Monate gefordert
Die Verhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland fand im abgekürzten Verfahren statt. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn die Angeklagten geständig sind und deren Anwälte im Vorfeld das geforderte Strafmass akzeptieren. Der Staatsanwalt forderte für beide je eine Freiheitsstrafe von 34 Monaten. Davon sind zwölf Monate abzusitzen und 22 Monate werden bedingt auf drei Jahre aufgeschoben. Dazu kommt pro Angeschuldigter eine Busse von 2300 Franken plus die Verfahrenskosten von je 7500 Franken.
Acht Jahre Landesverweis
Die Richterin folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft vollumfänglich. Dazu kommen acht Jahre Landesverweis, weil es sich um ein Katalogdelikt im Sinn der Ausschaffungs-Initiative handelt. Der Landesverweis gelte für den gesamten Schengen-Raum, was den einen Angeklagten trifft, da seine Frau samt Kind in Italien leben. Auf seine Frage, wie er dies machen soll, antwortete die Richterin, dass er in Italien ein Gesuch stellen könne. Zu den Chancen eines solchen Gesuchs zuckte die Richterin allerdings bloss mit den Schultern. Der Jüngere der beiden Angeklagten will zurück nach Moldawien und sich als Waldarbeiter nützlich machen.
Kosten übernimmt Kanton
Beide Angeklagten haben die zwölf Monate bereits abgesessen. Die Polizei übergab sie nach der Verhandlung den Migrationsbehörden, welche für die Ausweisung zuständig sind. Die beiden hatten viele kleine Delikte begangen, die Deliktsumme betrug rund 34'000 Franken, sie verbrachten mehr als ein Jahr in Haft und stehen nun vor einem Scherbenhaufen. Der Kanton Bern übernimmt die Anwalts- sowie die Gerichtskosten und wird auf diesen wohl sitzenbleiben.
[i] Die Namen wurden geändert.
[i] Das Urteil ist rechtskräftig, beide Parteien verzichteten darauf, das Urteil anzufechten.