Sternenmatt Worb: Abstimmung findet statt

Die Regierungsstatthalterin hat in Sachen Beschwerde des Referendumskomitees gegen die Abstimmung einen Entscheid gefällt: Am Wochenende kann über die Sternenmatt abgestimmt werden.

pd/rb, info@bern-ost.ch

Die Beschwerde gegen die Abstimmung wurde Mitte Februar eingereicht (BERN-OST berichtete). Wie das Regierungsstatthalteramt schreibt, rügten die Beschwerdeführenden im Wesentlichen, «die Visualisierungen des Investors seien unkritisch und unkommentiert in die Abstimmungsbotschaft aufgenommen worden. Dadurch werde den Stimmberechtigten suggeriert, dass genau dieses Projekt zur Abstimmung gelange.»

 

Referendumskomitee forderte: Verschiebung der Abstimmung

Abgestimmt werde jedoch nur über den Zonenplan und die Änderung des Baureglements. Nicht Gegenstand der Abstimmung sei ein konkretes, auf der Zonenplanänderung basierendes Bauprojekt. Damit werde unsachlich und mit falschen Tatsachen argumentiert und so eine freie Willensbildung des Stimmvolks sowie eine faire Abstimmung verhindert, kritisierten das Komitee. Die Beschwerdeführenden hatten mittels vorsorglicher Massnahme beantragt, die Volksabstimmung vom 3. März sei umgehend abzusetzen und zu verschieben.

 

Gemeinde beantragte: Ablehnung der Beschwerde

Darauf hat die Regierungsstatthalterin bei der Gemeinde Worb eine Stellungnahme eingeholt. Die Gemeinde Worb beantragte, der Antrag der Beschwerdeführenden sei abzuweisen und der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen.

 

Regierungsstatthalterin: Zu wenig Zeit

Die Regierungsstatthalterin hat jetzt entschieden: Das Gesuch um Verschiebung der Abstimmung wird abgewiesen und der Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Sie schreibt: «Eine Beurteilung der Beschwerde vor der Abstimmung ist aufgrund der knappen zeitlichen Verhältnisse nicht möglich. Zum heutigen Zeitpunkt hat bereits ein grosser Teil der Stimmberechtigten brieflich abgestimmt.»

 

Keine Verschiebung

Eine Verschiebung der Abstimmung greife in die politischen Rechte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein, diese hätten Anspruch darauf, dass die angesetzte Abstimmung am vorgesehenen Termin stattfindet. Zudem wäre eine Absetzung der Abstimmung für die Gemeinde Worb mit erheblichen Kosten verbunden, so die Regierungsstatthalterin.

 

[i] Die Abstimmung über die Anpassung der Nutzungsplanung «Zone mit Planungspflicht K10, Sternenmatt, Worb» findet diesen Sonntag in Worb statt.


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Erstellt: 29.02.2024
Geändert: 01.03.2024
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