Worb - Volksvorschlag gegen die neue Kadavergebühr

Erstmals ist in Worb ein Volksvorschlag zustande gekommen. In nur einer Woche wurden über 500 Unterschriften gegen die vom Worber Parlament beschlossene Kadavergebühr gesammelt. Nun kommt es zur Volksabstimmung über die Revision des Abfallregleme

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
In Worb wird erstmals von dem in der Gemeindeverfassung vorgesehenen Volksvorschlag Gebrauch gemacht. Landwirtschaftliche Kreise haben in wenigen Tagen über 500 Unterschriften gegen die Einführung der Kadavergebühr gesammelt. Nötig sind laut Gemeindeverfassung 200 Unterschriften.

Initiant des Volksvorschlages ist der 36-jährige Worber Agro Ingenieur HTL und „Bächelmatt“-Landwirt Beat Moser. Seine Begründung: „Mit der Einführung der Kadavergebühr sollen jährlich 35'000 Franken auf Kosten der Gemeindebürger gespart werden. Bei der Berechnung wurde allerdings vergessen, dass ein grosser Teil der Einsparung für die Bewirtschaftung der Kadaverbeseitigung gleich wieder gebraucht wird.“

Beat Moser weiter: „Mit der einseitigen Einführung der Kadavergebühr würde eine Rechtsungleichheit entstehen, weil die in die gleiche Kategorie gehörende Grünabfuhr weiterhin gebührenfrei ist.“ Zudem würde laut Moser die unsachgemässe Entsorgung von kranken Tieren gefördert und reaktiviert („Waldrand-Deponie“).

Das Worber Parlament hatte die Einführung der Kadavergebühr am 13. Oktober oppositionslos beschlossen. Bisher hatte es in Worb nur eine Grundgebühr für die Beseitigung von Tierkadavern gegeben, was laut Parlament zu einem „Kadavertourismus“ aus Nachbargemeinden nach Worb führte. Neu müssten nun ein bis zwei Franken pro Kadaverkilo bezahlt werden.

Das vom Parlament revidierte Abfallgesetz und der Volksvorschlag kommen voraussichtlich am 8. Februar 2004 zur Urnenabstimmung.

www.worb.ch

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Erstellt: 19.11.2003
Geändert: 19.11.2003
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