Worb - Trotz Blechschaden und Zeugen fühlt sich Fahrer unschuldig

In Worb wurde 2011 ein Junge totgefahren. Jetzt steht ein Autofahrer vor Gericht. Er bestreitet seine Schuld. Doch die Experten sehen es komplett anders.

Johannes Reichen / Berner Zeitung BZ
Zweieinhalb «schwere Jahre» hat der Angeklagte hinter sich. Er steht im Verdacht, am 2.November 2011 in Worb einen Jungen totgefahren zu haben. Er bestreitet das, sieht sich vor allem als ein Opfer der Medien. Diese hätten viel Schaden angerichtet. «Darum gebe ich keine Auskunft mehr über mich», gab er am Dienstag dem Regionalgericht Bern-Mittelland zu Protokoll. Immer klang er etwas genervt.
 

So viel weiss man: Der Mann ist 73 Jahre alt, leidet unter Herzproblemen und an chronischen Depressionen. Er hatte ein schwieriges Verhältnis zu den Eltern und heute keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern. Er hatte ein Alkoholproblem, aber jetzt trinke er nicht mehr. «Und ich fahre nur noch Velo.» Den Antrag der Verteidigung auf ein psychiatrisches Gutachten lehnte Gerichtspräsident Daniel Gerber aber ab.

 

Unfall auf Zebrastreifen

 

Der Mann ist der fahrlässigen Tötung angeklagt. Hinzu kommen eine Reihe weiterer Delikte. Er war angetrunken, hatte sein Auto kaum unter Kontrolle, sorgte mehrmals für gefährliche Situationen. Auch hatte er nach dem Unfall nicht angehalten. Und als die Polizei ihn stoppen wollte, fuhr er zuerst weiter.

 

Der Unfall ereignete sich um etwa 18 Uhr bei der Bushaltestelle Toggenburg. Dort wollte ein Junge mit einem Trottinett von links den Fussgängerstreifen überqueren. Dabei wurde der 10-Jährige von einem Auto erfasst, mehrere Meter durch die Luft geschleudert und verletzte sich. Er starb am gleichen Abend im Spital.

 

Betrunken am Steuer

 

Um etwa 20 Uhr wurde der Angeklagte in seinem Mitsubishi nahe Enggistein angehalten. Unbestritten ist, dass er an jenem Abend mit ziemlich viel Alkohol intus ins Auto gestiegen war. Er startete in Bern und wollte zu einem Geschäftstermin nach Oberburg fahren.

 

In Worb bog er beim Restaurant Löwen in die Enggisteinstrasse ein und fuhr hoch. Dann soll sich der Unfall ereignet haben. Später wurde errechnet, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt 1,79 Promille Alkohol im Blut hatte.

 

Erklärungen für den Ruck

 

Für seine abenteuerliche Fahrt gibt es Zeugen. Auch für den Zusammenstoss mit dem Trottinett. Doch der Angeklagte will nur einen Ruck festgestellt haben. Zuerst gab er an, sein Auto sei eben sehr grob und hart gefedert. Es habe etwas geschüttelt. «Das kam mir nicht wie ein Unfall vor, darum habe ich auch nicht angehalten.»

 

Etwas später erinnerte ihn Staatsanwalt Cesar Lopez an eine andere Erklärung, die er auch schon mal geäussert hatte. Im Juni 2011 brach bei seinem Auto eine Radaufhängung, er verlor ein Vorderrad, konnte nicht mehr weiterfahren und musste die Polizei rufen. An diesen Vorfall habe er sich beim Ruck erinnert, er habe die gleiche Ursache vermutet. Doch weil das Auto weiterhin fahrtüchtig gewesen sei, sei er weitergefahren, sagte der Angeklagte gestern.

 

Mikrospuren gefunden

 

Der Angeklagte bleibt dabei, er sieht sich unschuldig. Für den Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern steht jedoch fest, dass sein Auto in Kontakt mit dem Trottinett des Jungen gekommen war. «Speziell in diesem Fall ist, dass es zu einer gegenseitigen Spurenübertragung gekommen ist», sagte Laborleiter Dominique Vindayer gestern.

 

Am Auto fanden sich Spuren des Trottinetts und umgekehrt. Dies sei selten und habe eine sehr hohe Aussagekraft. Die Spuren konnten allerdings erst letztes Jahr und nur unter dem Mikroskop nachgewiesen werden. «Wir haben uns zuerst auf organische Spuren konzentriert», sagte Vindayer. Jedoch habe der Junge Winterkleider und eine Kapuze getragen, darum seien wohl keine Haut- oder Blutspuren gefunden worden.

 

Ebenfalls kein Widerspruch sei, dass das Forensische Institut Zürich keine Spuren gefunden habe, die auf einen Unfall hindeuteten. «Dort wurden nur spezifische Teile der Fahrzeuge untersucht und nicht das ganze Material», so Vindayer. Er zweifelt nicht am Resultat.

 

Eindeutige Beulen

 

Auch eine Gutachterin des Rechtsmedizinischen Instituts der Uni Bern kommt zu einem klaren Befund. Ursula Buck untersuchte die Oberflächen von Auto und Trottinett. Die Einbuchtungen bei der Stossstange passen zum Trittbrett des Trottinetts. «Die Stossstange wurde beim Zusammenprall massiv nach innen gedrückt», sagte Buck. Auch stimmt eine Delle auf der Höhe des Mitsubishi-Emblems mit der Lenkstange des Trottinetts überein.

 

Buck untersuchte auch die Körperverletzungen – und kam zum gleichen Ergebnis: Die Verletzungen am linken Bein, an Gesäss und Kopf stimmen mit den Schäden am Auto überein. Für Buck steht fest: «Alle Kontakte stimmen in der Gesamtbetrachtung mit einem Ablauf überein.»

 
Am Mittwoch folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Urteil fällt am Donnerstag.

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Erstellt: 18.06.2014
Geändert: 18.06.2014
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