Worb - Rolle rückwärts bei Worber Ortsplanung

Der Gemeinderat will eine materielle Prüfung der Beschwerde zur Ortsplanungsrevision vermeiden und bedient sich eines juristischen Kniffs.

Simona Benovici / Der Bund

Anstatt eine Stellungnahme abzugeben, hat der Worber Gemeinderat die Frist genutzt, um beim Regierungsstatthalteramt einen Verfahrensantrag zu stellen. Er schlägt dem zuständigen Regierungsstatthalter Christoph Lerch vor, das Verfahren um die noch hängige Beschwerde zur Ortsplanungsrevision (OPR) zu sistieren. Zumindest vorläufig. Das Worber Parlament soll die Möglichkeit erhalten, sich nochmals zur Ortsplanung zu äussern, und – so der Plan des Gemeinderats – bei dieser Gelegenheit möglichst seinen Entscheid vom Februar rückgängig machen. Will heissen: Er soll die Vorlage zur Ortsplanung rückwirkend zurückweisen. Wenn dem so wäre, würde der Beschwerde laut Gemeinderat die Grundlage entzogen und das Anliegen des Beschwerdeführers wäre nichtig.

 

Der Worber Gemeindepräsident Niklaus Gfeller (EVP) bestätigte gestern einen Bericht der «Berner Zeitung», wonach sich der Gemeinderat in seiner letzen Sitzung für diese Vorgehensweise entschieden hat. «Uns schwebt vor, dass das Parlament den Beschluss zugunsten der Ortsplanung in Wiedererwägung zieht», sagt Gfeller. Damit verliere die Abstimmung vom vergangenen Mai ihre Grundlage und die Beschwerde werde «obsolet». Ob diese Vorgehensweise rechtens ist und der juristische Winkelzug der Gemeinde aufgeht, ist fraglich. Es sei Sache des Regierungsstatthalters zu beurteilen, ob er mit dem beantragten Vorgehen einverstanden sei, sagt Gfeller. «Wir haben das Sistierungsgesuch eingereicht und warten jetzt auf den Entscheid des Regierungsstatthalters.» Beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland war gestern auf die Frage nach der juristischen Gültigkeit keine Antwort zu erhalten. Sprecher Hans Martin Schaer bestätigte nur, dass die Gemeinde Worb innerhalb der gesetzten Frist beim Statthalteramt anstelle einer Beschwerdeantwort ein Sistierungsgesuch eingereicht habe. Der Antrag sei an den Beschwerdeführer weitergeleitet worden. Dieser hatte die Abstimmungsbotschaft zur OPR als unvollständig bemängelt und sich an den Regierungsstatthalter gewandt. Daraufhin wurde die Abstimmung zwar durchgeführt, das Resultat aber in Abhängigkeit vom statthalterlichen Entscheid als nur vorläufig gültig erklärt. Dieser Entscheid ist voraussichtlich Ende Monat zu erwarten. Laut Schaer will das Regierungsstatthalteramt dann über den Verfahrensantrag entscheiden.

 

www.worb.ch


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Erstellt: 15.06.2011
Geändert: 15.06.2011
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