Worb - Parlament kommt den Worber Vereinen entgegen
Worber Vereine können künftig die gemeindeeigenen Räume und Anlagen gegen Gebühr auch während den Schliessungszeiten benützen. Das Worber Gemeindeparlament hat eine entsprechende Änderung des Gebührenreglementes einstimmig gutgeheissen.
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Worber Vereine können seit 2001 alle gemeindeeigenen Räume und Anlagen gebührenfrei benützen. Auswärtige Vereine dagegen müssen eine Gebühr zahlen. Bisher war es nicht möglich, die Räume und Anlagen während den Schliessungszeiten zu benützen.
Die Interessengemeinschaft Worber Vereine IWV gelangte im letzten Jahr mit dem Anliegen an den Gemeinderat, dass Worber Vereine künftig die Gemeindeanlagen auch während den Schliessungszeiten gegen Gebühr benützen können. IWV-Präsident Heinz Zürcher zum regionalen Internetportal BERN-OST: Es geht vor allem um Sportveranstaltungen und Kurse für Jugendliche während den Schulferien.
Der Gemeinderat stellte dem Parlament den Antrag, das Gebührenreglement entsprechend zu ändern: Es gibt immer wieder Situationen, in denen eine Benützung der Anlagen während den Schliessungszeiten für die Vereine sehr wichtig ist und in einigen Fällen auch im Interesse der Gemeinde liegt.
Das Worber Parlamant hatte so wurde betont - ein offenes Ohr für die Worber Vereine: Die Änderung des Gebührenreglementes sei berechtigt und sehr zweckmässig. Die Anpassung führe zu einer besseren Nutzung unserer Anlagen und zu einer effizienteren Bewirtschaftung. Die Reglementsänderung wurde oppositionslos genehmigt.
www.worb.ch
Die Interessengemeinschaft Worber Vereine IWV gelangte im letzten Jahr mit dem Anliegen an den Gemeinderat, dass Worber Vereine künftig die Gemeindeanlagen auch während den Schliessungszeiten gegen Gebühr benützen können. IWV-Präsident Heinz Zürcher zum regionalen Internetportal BERN-OST: Es geht vor allem um Sportveranstaltungen und Kurse für Jugendliche während den Schulferien.
Der Gemeinderat stellte dem Parlament den Antrag, das Gebührenreglement entsprechend zu ändern: Es gibt immer wieder Situationen, in denen eine Benützung der Anlagen während den Schliessungszeiten für die Vereine sehr wichtig ist und in einigen Fällen auch im Interesse der Gemeinde liegt.
Das Worber Parlamant hatte so wurde betont - ein offenes Ohr für die Worber Vereine: Die Änderung des Gebührenreglementes sei berechtigt und sehr zweckmässig. Die Anpassung führe zu einer besseren Nutzung unserer Anlagen und zu einer effizienteren Bewirtschaftung. Die Reglementsänderung wurde oppositionslos genehmigt.
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