Worb - OP06+-Abstimmung kann durchgeführt werden - Gemeinderat "erleichtert"

Die Worber Gemeindeabstimmung über die neue Ortsplanung OP06+ vom nächsten Wochenende kann ordnungsgemäss durchgeführt werden. Das bernische Verwaltungsgericht hat der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Worber Gemeinderat ist erleichtert.

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag Abend angeordnet,  der Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Das Verwaltungsgericht begründet, dass es wenige Tage vor dem Urnengang keinen Anlass gebe, die Abstimmung kurzfristig abzusagen. Auch sei in der Öffentlichkeit unklar geblieben, ob die Abstimmung nun abgesetzt oder durchgeführt werde.

Am Mittwoch hatte der Regierungsstatthalter der Beschwerde eines Rüfenachter Stimmberechtigten aufschiebende Wirkung zugesprochen. Der Statthalter wollte die Gemeinde zur Absage der Abstimmung bewegen.

Gemeindepräsident Niklaus Gfeller (EVP) verlangte daraufhin mit Präsidialverfügung vom Verwaltungsgericht, den Entscheid des Statthalters aufzuheben. Der Gemeinderat unterstützte am Mittwoch Abend in einer Sondersitzung das Vorgehen des Präsidenten.

Einen Tag später nimmt der Worber Gemeinderat den Entscheid des Verwaltungsgerichtes "mit Erleichterung" zur Kenntnis: "Die Abstimmung vom Wochenende kann somit ordnungsgemäss durchgeführt werden."

Der Gemeinderat schreibt: "Im Rahmen der materiellen Prüfung der Beschwerde wird der Regierungsstatthalter anschliessend prüfen müssen, ob die Abstimmung gültig ist oder wiederholt werden muss."

In der Mitteilung heisst es weiter, schon über 2'300 Stimmberechtigte hätten ihre Stimme abgegeben: "Aus Sicht der Gemeinde darf eine Abstimmung nicht anhand einer nur summarischen Prüfung einer Beschwerde abgesetzt werden."

www.worb.ch

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Erstellt: 12.05.2011
Geändert: 12.05.2011
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