Worb - Neue Trägerschaft für das Alters- und Pflegeheim
Das 1990 eingeweihte Alters- und Pflegeheim Vechigen/Worb mit 45 Betten an der Bahnhofstrasse 1 im Dorfzentrum soll an eine neue Trägerin, die bisherige, aber neu formierte Stiftung Altersbetreuung, übertragen werden. Das hat das Worber Gemeindeparlament mit 28 gegen 7 (SVP-) Stimmen beschlossen. Am 8. März 2015 findet die Gemeindeabstimmung statt.
Die Stiftung Altersbetreuung Vechigen/Worb bildet seit Beginn die Trägerschaft. Diese muss nun aus mehreren Gründen neu geregelt werden, wie BERN-OST bereits berichtete: Mit der Neuordnung der kantonalen Pflegefinanzierung gingen die bis dahin vom Kanton finanzierten öffentlichen Heime an die Gemeinden über. Durch diese Neuordnung sind die Heime in ihrer strategischen und operativen Führung stärker gefordert als bisher. Dazu kommt, dass die Gemeinde Vechigen, welche zusammen mit der Gemeinde Worb die Hauptverantwortung für das Heim trug, beabsichtigt, sich aus dem Stiftungsrat zurückzuziehen. Im Hinblick auf die Neuregelung der Trägerschaft beabsichtigt die neu organisierte Stiftung Altersbetreuung das Heim wie bisher weiterzuführen.
Die Übertragung der Führung des Heims ist über einen Verkauf des Gebäudes und die Abgabe des Landes im Baurecht im Rahmen eines Leistungsvertrags und eines Baurechtvertrages vorgesehen. Die Gemeinde Vechigen soll im Rahmen des Engagements beim Bau des Heims anteilsmässig entschädigt werden.
Das Gemeindeparlament stimmte mit 28 gegen 7 Stimmen dem gemeinderätlichen Antrag zu, den Kaufpreis für das Gebäude auf 5 Millionen Franken festzulegen und der vom Worber Fürsprecher und Notar Peter Jörg präsidierten Stiftung Altersbetreuung ein Darlehen von maximal 4,3 Millionen Franken zu gewähren. Vechigen soll mit maximal 700'000 Franken entschädigt werden. Erfolglos beantragte die SVP im Parlament, das Darlehen der Gemeinde an die Stiftung zu reduzieren und das Baurecht zu verkürzen. Es seien von andern Anbietern Konkurrenzofferten einzuholen.
Der SVP-Antrag blieb chancenlos. Es wurde betont, der bewährten „Worber Lösung“, der Sicherstellung der Qualität sei Vorrang zu geben. Und: Die Gemeinde könne das Geld für das Darlehen günstiger aufnehmen als sie es zur Verfügung stelle. Die Lösung mit der Stiftung als neue Trägerin gewährleiste nicht nur eine optimale Lösung im Sinne der Worber Alterspolitik, sondern sei auch finanzpolitisch vorteilhaft.