Worb - Mann wegen Pornographie verurteilt
Ein 37-jähriger Mann hatte im Internet Videos mit kinderpornographischen Inhalten runtergeladen. Gestern wurde der Mann vom Regionalgericht Bern zu einer bedingten Geldstrafe und Busse verurteilt.
In der Anklageschrift wird dem Mann vorgeworfen, 210 Videos mit pornographischen Inhalten runtergeladen zu haben. Viele davon beinhalten kinderpornographisches Material. Ein Video soll auch Personen zeigen, die Sex mit Tieren haben. Der Mann soll sich die Videos aber nicht angesehen haben.
Es geschah im August 2020
Der Mann wohnte im letzten Jahr noch in der Einwohnergemeinde Worb. Er sei durch die Netflix-Serie über Jeffrey Epstein auf das Thema gekommen. Aus Neugier habe er geschaut, ob es tatsächlich so einfach sei, an solche Videos ranzukommen. Über eine Peer-to-Peer-Plattform habe er einen entsprechenden Suchbegriff eingegeben und einen Download gestartet. Ohne sein Wissen habe das Programm bei jedem Start des Computers im Hintergrund Videos runtergeladen und diese auch für andere Nutzer verfügbar gemacht.
Nur runtergeladen
Er habe nur etwa ein bis zwei Videos angeschaut und sei erschrocken ab den Inhalten. Als er bemerkt habe, dass im Hintergrund weitere Videos runtergeladen wurden, habe er den Download abgebrochen. Danach habe er kein pornographisches Material mehr runtergeladen. Die Polizei schien dem Angeschuldigten zu glauben. Der Mann sei von Beginn der Untersuchung an geständig und kooperativ gewesen. Er ist nicht vorbestraft und arbeitet als IT-Supporter.
Tränen im Gerichtssaal
Er habe doch wissen müssen, dass er etwas Verbotenes tat, wollte Gerichtspräsident Sven Bratschi vom Angeklagten wissen. Ja, als er die Inhalte der Videos gesehen habe und die grosse Anzahl an Videos, sei ihm das bewusst worden. Er sei erschrocken und bereue die Tat. Vor Gericht gesteht er unter Tränen, dass er niemandem Schaden habe zufügen wollen. Vor allem nicht den Kindern, die in den Videos zu sehen waren.
Nur eine Bagatelle
Sein Verteidiger bezeichnete die Tat als Bagatellfall. Viele der Videos seien nicht abspielbar gewesen, es sei nicht klar, wie viele Videos tatsächlich runtergeladen wurden. Es bestehe beim Angeklagten keine Rückfallgefahr. Zudem habe der Mann daraus gelernt. Verteidiger Cédric Sturni forderte eine bedingte Geldstrafe von 2'500 Franken und eine Busse von 750 Franken.
Das Urteil
"Es war ein blöder Fehler", sagte Gerichtspräsident Bratschi zum Fall. Er sprach den Mann schuldig wegen Konsum und zur Verfügung stellen von Pornographie. Er stelle beim Verurteilten ein "ehrlich gemeintes Bedauern" fest und sagte zu ihm: "Das passiert nicht mehr." Wobei der Angeklagte nickte. Zudem sei dies ein milder Fall, letztendlich handle es sich um 50 bis 100 Videos. Er setzte die Busse zwischen den Forderungen von Staatsanwalt und Verteidiger fest.
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer (auf zwei Jahre) bedingten Geldstrafe von 3'360 Franken. Bezahlen muss der Mann eine Busse von 840 Franken und die Verfahrenskosten von 3'880 Franken. Der Verurteilte wird mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen belegt. Der Gerichtspräsident verzichtete darauf vom Täter ein DNA-Profil erstellen zu lassen.
[i] Der Mann wohnt heute nicht mehr in der Einwohnergemeinde Worb.