Worb - Lerch verteidigt Entscheid zu Abstimmung

Wegen seiner unklaren Verfügung, die Worber Abstimmung aufzuschieben, steht Regierungsstatthalter Christoph Lerch im Rampenlicht – und in der Kritik.

Matthias Raaflaub / Der Bund
Gehen die Worber morgen zur Urne, wissen sie noch nicht, ob ihre Stimme auch zählt. Eine Beschwerde eines Bürgers gegen die Abstimmungsbotschaft zur Ortsplanungsrevision ist hängig. «Es ist klar: Die Abstimmung wird nur provisorischen Charakter haben», sagt der Worber Gemeindepräsident Niklaus Gfeller (EVP).

Dass die Abstimmung überhaupt stattfindet, ist das Resultat eins Schnellentscheids des Verwaltungsgerichts. Es hatte eine Zwischenverfügung des Regierungsstatthalters Bern-Mittelland, Christoph Lerch (SP), umgestossen. Entscheiden, ob die Abstimmung gültig ist, wird nach dem Urnengang wiederum der Statthalter. Letztlich hat also nicht das Volk, sondern Lerch das – vorerst – letzte Wort.

Das bringt dem Statthalter Kritik ein. «Lerchs Reaktion war unangebracht», sagt der Worber Parlamentspräsident Christoph Moser (SP). Er sieht im Entscheid kurz vor der Abstimmung, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu erteilen, eine Einmischung in Worber Angelegenheiten. Selbst das Verwaltungsgericht hat mit Kritik am Regierungsstatthalter nicht zurückgehalten. Was Lerchs Entscheid bedeutete, blieb auch für das Gericht undeutlich. «Jedenfalls zum heutigen Zeitpunkt schaden solche Unklarheiten dem Vertrauen der Stimmberechtigten in das Abstimmungsverfahren», schrieb es.

Lerch antwortet auf diese Kritik nüchtern: «Ich bedaure die Situation auch, für Gemeinden ist das eine schwierige Situation.» Doch er betont, dass das Regierungsstatthalteramt eine summarische Entscheidung getroffen habe. Die Kompetenz, eine anberaumte Abstimmung abzusagen, habe er nicht. Es sei die Aufgabe seiner Behörde gewesen, die Frage der aufschiebenden Wirkung so rasch als möglich und sorgfältig zu beurteilen. Das habe man getan.

Nicht verpflichtet war Lerch zu den – uneindeutigen – Aussagen über den künftigen Entscheid seiner Behörde. «Der Regierungsstatthalter hätte den Entscheid bekannt geben können, statt vage Ankündigungen zu machen», sagt Christoph Moser. Lerch verteidigt seine Aussage: «In so einen Entscheid versucht man auch die möglichen Auswirkungen miteinzubeziehen.»

Umkehr «nicht ausgeschlossen»

Nach dem Abstimmungswochenende wird offen bleiben, wie das Regierungsstatthalteramt in der Beschwerde entscheiden wird. Seine Optionen sind begrenzt: Es ist eher unwahrscheinlich, dass Lerch seine erste Einschätzung revidiert, stellte er sich damit doch ins Abseits. «Tendenziell» sei das richtig, räumt Lerch ein. Allerdings, sagt er, müsse nun erst die vollständige Prüfung erfolgen. «Und wir können noch immer zu einer anderen Einsicht kommen; das ist nicht ausgeschlossen.»

Ein eleganterer Ausweg wäre möglich, wenn der Entscheid morgen so deutlich ausfiele, dass der Einfluss der Abstimmungsbotschaft zu klein wäre, um das Resultat beeinflusst zu haben. Lerch macht dazu keine Prognose. Den Entscheid über die Beschwerde will der Regierungsstatthalter in jedem Fall «sicher noch im Mai» fällen.

Der Worber GGR-Präsident Moser hofft, dass die Abstimmung nicht knapp ausfallen wird. Andernfalls müssten sich Befürworter und Gegner der Ortsplanungsrevision nämlich überlegen, ob sie das Ergebnis auf dem juristischen Weg kippen wollten. Davon distanziert man sich in Worb bislang. Sowohl das Referendumskomitee als auch der Gemeindepräsident wollen erst Lerchs Entscheid abwarten.

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Erstellt: 14.05.2011
Geändert: 14.05.2011
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