Worb - Kompromiss für den Dreiklang

Die Anstösser der Stärnematt ziehen ihre Beschwerde gegen den Bau des Dreiklangs zurück – sofern das Areal nur zur Bauzeit als Parkplatz genutzt wird.

hrh, Berner Zeitung BZ

Die verzwickte Situation rund um die Überbauung Dreiklang hat ein Ende. Gemeindepräsident Niklaus Gfeller (EVP) gab im Parlament bekannt, dass die Anstösser der Stärnematt – die Wohngenossenschaft Hawo – ihre Beschwerde zum Bau des Dreiklangs zurückziehen. Bedingung ist, dass der Ersatzparkplatz neben ihren Häusern nur während der Bauzeit benützt wird. Der Gemeinderat sei dazu bereit, so Gfeller. Weil der Kredit für den Parkplatzbau aber vom Parlament beschlossen wurde, muss dieses über die kürzere Nutzungsdauer befinden. Das ist erst im März möglich, wenn sich das neue Parlament konstituiert hat.

So lange will die Bauherrin Dreiklang Hofmatt AG aber nicht warten. Die Genossenschaft ist nun bereit, die Beschwerde zurückzuziehen, falls alle Fraktionen die begrenzte Nutzungsdauer unterstützen. Laut Gfeller haben die Fraktionen dies getan. Er machte aber klar, dass es kein rechtlich bindender Beschluss ist und das Geschäft nochmals vors Parlament muss.

Dreiklang AG ist erleichtert

Die Beschwerdeführer verlangten zudem, dass auf der Stärnematt keine schweren Militärfahrzeuge parkieren. Der Gemeinderat hat einen Ersatz gefunden: neben dem Fussballplatz Richigen. Die Truppen können von dort einen Shuttletransport zur Unterkunft Hofmatt betreiben.

Andreas Wälti, Präsident der Dreiklang Hofmatt AG, ist über die jüngste Entwicklung erleichtert. Falls die Beschwerde zurückgezogen werde, sei die Baubewilligung rechtsgültig, sagt er. «Anfang Jahr könnten wir dann mit dem Bau beginnen.» Es entstehen drei Gebäude mit 60 Wohnungen und einem Aldi-Laden.

Die Anstösser sind nicht gegen die Überbauung Dreiklang. Sie wollen aber keinen dauerhaften Verkehr auf der Zufahrt zur Stärnematt. Weil der Parkplatz mit dem Dreiklang-Bau zusammenhängt, machten sie eine Einsprache gegen das Baugesuch. Diese wurde abgewiesen. Darauf reichten sie Beschwerde bei der kantonalen Baudirektion ein. 


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Erstellt: 14.12.2016
Geändert: 14.12.2016
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