Worb - Keine neue Swisscom-Mobilfunkantenne im Dorfzentrum
Das lange Seilziehen um eine geplante neue Swisscom-Mobilfunkanlage an der Hauptstrasse im Dorfzentrum von Worb hat ein Ende. Die Anlage darf nicht gebaut werden. Das hat das bernische Verwaltungsgericht entschieden.
mg / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der Worber Gemeinderat schreibt in einer Medienmitteilung: "Am 1. November 2005 reichte die Swisscom Mobile AG bei der Gemeinde Worb ein Baugesuch für den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage an der Hauptstrasse 5 B in Worb ein. Das Baugesuch beinhaltete den Abbruch der vier bestehenden Antennenmasten sowie den Neubau eines 24,80 m hohen Masts mit drei GSM/UMTS-Kombiantennen und einer Telepage-Antenne südlich des Gebäudes.
Die Bauparzelle befindet sich in einer Zone mit Planungspflicht sowie im Ortsbildschutzgebiet. Auf Antrag der Kommission für Schutz und Gestaltung wies die Gemeinde das Baugesuch am 18. April 2006 aus Gründen des Ortsbildschutzes ab.
Gegen diesen Entscheid erhob die Swisscom Mobile AG am 19. Mai 2006 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Die von der BVE beigzogene kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder kam zum Schluss, dass das Vorhaben mit dem Ortsbildschutz nicht vereinbar sei. Mit Entscheid vom 19. Dezember 2006 wies die BVE die Beschwerde ab.
Mit Verwaltungsbeschwerde vom 19. Januar 2007 beantragte die Swisscom Mobile AG, der Entscheid der BVE sei aufzuheben und ihr sei die Baubewilligung zu erteilen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Beschwerde mit Urteil vom 21. August 2007 abgewiesen. Es stützt damit die von der Gemeinde verfügte Abweisung des Baugesuchs."
www.worb.ch
Die Bauparzelle befindet sich in einer Zone mit Planungspflicht sowie im Ortsbildschutzgebiet. Auf Antrag der Kommission für Schutz und Gestaltung wies die Gemeinde das Baugesuch am 18. April 2006 aus Gründen des Ortsbildschutzes ab.
Gegen diesen Entscheid erhob die Swisscom Mobile AG am 19. Mai 2006 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Die von der BVE beigzogene kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder kam zum Schluss, dass das Vorhaben mit dem Ortsbildschutz nicht vereinbar sei. Mit Entscheid vom 19. Dezember 2006 wies die BVE die Beschwerde ab.
Mit Verwaltungsbeschwerde vom 19. Januar 2007 beantragte die Swisscom Mobile AG, der Entscheid der BVE sei aufzuheben und ihr sei die Baubewilligung zu erteilen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Beschwerde mit Urteil vom 21. August 2007 abgewiesen. Es stützt damit die von der Gemeinde verfügte Abweisung des Baugesuchs."
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