Worb - Kann Ringgenberg doch bauen?

Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) hat den Bauabschlag der Gemeinde Worb für die Bauschuttsortierungs- und -aufbereitungs-Anlage der Ringgenberg Belp AG aufgehoben. Die Gemeinde Worb muss neu über das Baug

aid. / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Die BVE hält fest, dass die Beeinträchtigung des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes durch die geplante Industrieanlage in der Zonenordnung vorgegeben ist. Die Gemeinde Worb hat in ihrer Nutzungs- und Schutzzonenplanung direkt neben einem Landschaftsschutzgebiet eine Industriezone ausgeschieden. In dieser Industriezone sind nach der Regelung des Gemeindebaureglementes stark störende Betriebe gestattet und Gebäude dürfen eine Höhe von 20 Metern aufweisen. Die Gebäudelänge und -breite ist überhaupt nicht beschränkt. Durch diese Überbauungsmöglichkeiten wird der Ausblick auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet zwangsläufig beeinträchtigt.

Die Ringgenberg Belp AG hat ihr Projekt geändert, um den Schutzanliegen der Gemeinde und der Einsprecher Rechnung zu tragen. Sie wird das Terrain um einen weiteren halben Meter absenken und auf ihrer Parzelle eine fünf Meter breite Hecke entlang des Landschaftsschutzgebietes pflanzen. Diese Projektänderung hat bereits zu einer erheblichen Verteuerung des Projekts geführt. Mehr kann nach Auffassung der BVE von der Bauherrin nicht verlangt werden. Den Bauabschlag der Gemeinde, der allein aus Gründen des Landschaftsschutzes erteilt wurde, hat die BVE deshalb aufgehoben.

Die Gemeinde Worb wird nun noch einmal über das Projekt entscheiden müssen und dabei zu prüfen haben, ob es den übrigen Bau- und Umweltschutzvorschriften entspricht.

www.worb.ch

Fehler gefunden?
Statistik

Erstellt: 11.04.2002
Geändert: 11.04.2002
Klicks heute:
Klicks total: