Worb - Gemeinde beschliesst Sozialinspektion
Die Sozialbehörde Worb hat mit Zustimmung des Gemeinderates beschlossen, im Rahmen der Regelungen des Kantons Bern in bestimmten Einzelfällen als zusätzliches Abklärungsinstrument Sozialinspektoren einzusetzen.
mg / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der Worber Gemeinderat schreibt zum Beschluss: "Die Leitung der Sozialdienste ist beauftragt und berechtigt, einer spezialisierten Firma entsprechende Aufträge zu erteilen. Damit sollen die Wirkungsziele noch besser erreicht und der missbräuchliche Bezug von Sozialhilfe noch wirkungsvoller bekämpft werden."
Im Rahmen einer Übergangsregelung könnten im kommenden Jahr die entstehenden Kosten dem Lastenausgleich zugeführt werden, schreibt der Gemeinderat weiter.
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat ab 2012 eine Änderung des Sozialhilfegesetzes beschlossen, damit der flächendeckende Einsatz von Sozialinspektoren eingeführt werden kann.
Wie bisher, führt der missbräuchliche Bezug von Sozialhilfe zu einer Strafanzeige und zu einer Rückzahlungsverpflichtung.
www.worb.ch
Im Rahmen einer Übergangsregelung könnten im kommenden Jahr die entstehenden Kosten dem Lastenausgleich zugeführt werden, schreibt der Gemeinderat weiter.
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat ab 2012 eine Änderung des Sozialhilfegesetzes beschlossen, damit der flächendeckende Einsatz von Sozialinspektoren eingeführt werden kann.
Wie bisher, führt der missbräuchliche Bezug von Sozialhilfe zu einer Strafanzeige und zu einer Rückzahlungsverpflichtung.
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