Worb - Deutsche Kriminalexperten werten Spuren des Fussgängerunfalls aus

Auf einem Zebrastreifen auf der Enggisteinstrasse in Worb soll der Mann einen Schüler zu Tode gefahren haben. Gegen ihn wird weiter ermittelt. Zurzeit wartet die Staatsanwaltschaft auf einen Bericht deutscher Experten. Im Sommer soll das Verfahren abgeschlossen sein.

hrh / Berner Zeitung BZ

Der Unfall, der am 2. November 2011 ganz Worb schockierte, wird unvermittelt wieder aktuell. Damals wurde ein zehnjähriger Schüler auf einem Fussgängerstreifen der Enggisteinstrasse von einem Auto angefahren und tödlich verletzt. Der verantwortliche Autofahrer fuhr weiter, ohne anzuhalten. Die Polizei konnte ihn aber kurz darauf verhaften. Betrunken – er hatte 1,9 Promille im Blut. Der Autofahrer wollte nichts von einem Unfall wissen. Auch in der Untersuchungshaft sagte er, er sei nicht schuldig.


Der Mann hat nun gegen die Tageszeitung «Blick» geklagt, weil diese nach dem Unfall seinen Vornamen und die Initiale des Familiennamens genannt hatte (Ausgabe von gestern). Der Kläger verlangt vom «Blick» einen Betrag für die von ihm geltend gemachten Persönlichkeitsverletzung. Der Betrag sei vom Richter zu bestimmen. Zudem müsse der «Blick» die Berichte über den Unfall in seiner Datenbank löschen. Wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt, hat die zuständige Richterin den Termin für eine Verhandlung vor der Schlichtungsbehörde festgelegt.

Abklärung in Deutschland

Diese Zeitung versuchte gestern vergeblich, den mutmasslichen Unfallverursacher zu erreichen. Gegenüber der SDA hatte er am Sonntag seine Schuld weiterhin bestritten. Eine Anklage gegen ihn liege nicht vor. Dies bestätigt die Staatsanwaltschaft. Allerdings heisst das noch nicht, dass er unschuldig ist, denn die Untersuchung läuft noch. «Seit Mai 2012 ist beim Bundeskriminalamt Wiesbaden eine aufwendige technische Auswertung hängig», sagt Christof Scheurer, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft. Im Moment sei einzig diese Stelle technisch in der Lage, die Auswertung vorzunehmen. «Da noch keine Ergebnisse aus Deutschland vorliegen, konnte das Verfahren noch nicht abgeschlossen werden.» Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einem Abschluss spätestens Mitte Jahr.

Beschwerde beim Presserat

Der Verdächtige wehrte sich schon einmal gegen Berichte des «Blicks». Er beschwerte sich beim Presserat, zwei Artikel der Boulevardzeitung hätten gegen die «Erklärung der Pflichten und Rechte von Journalisten» verstossen. Der Presserat hiess die Beschwerde teilweise gut. Die Berichte hätten die «Erklärung» in Bezug auf die Identifizierung des Beschwerdeführers verletzt. Die Vorwürfe, die Zeitung habe seine Privatsphäre verletzt, lehnte der Presserat hingegen ab. Es ging dabei um die Befragung von Leuten, die im gleichen Haus wohnten wie der Verdächtige, und um verbale Belästigungen seiner Mutter. Abgelehnt wurde auch der Vorwurf, der «Blick» habe den Mann vor der Veröffentlichung nicht angehört.

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Erstellt: 15.01.2013
Geändert: 15.01.2013
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