Worb - Beschwerdeverfahren vorläufig sistiert

Die Entscheidung, ob das Abstimmungsresultat zur Worber Ortsplanungsrevision Gültigkeit hat oder nicht, ist vertagt. Gestern hat der zuständige Regierungsstatthalter Christoph Lerch entschieden, der Gemeinde eine weitere Fristerstreckung bis Mitte September zu gewähren.

sbv / Der Bund
Damit kommt er dem Verfahrensantrag des Worber Gemeinderats nach. Dieser hatte im Juni – statt eine Stellungnahme zum laufenden Beschwerdeverfahren abzugeben – einen entsprechenden Antrag gestellt (der «Bund» berichtete): Das Worber Parlament solle die Möglichkeit erhalten, sich nochmals zur Ortsplanung zu äussern.

Ein Stimmberechtigter hatte vor der Abstimmung im Mai Beschwerde gegen die Abstimmungsbotschaft erhoben, da er diese als zu rudimentär erachtete. Die Abstimmung wurde daraufhin zwar durchgeführt, das Ergebnis hat aber aufgrund des noch ausstehenden Entscheids des Regierungsstatthalters nur provisorischen Charakter.

Der Gemeinderat spekuliert darauf, dass das Parlament nun bei der nochmaligen Beratung die Vorlage zur Ortsplanung rückwirkend zurückweist. Wenn dem so wäre, würde der Beschwerde laut Gemeinderat die Grundlage entzogen, und das Anliegen des Beschwerdeführers wäre nichtig. Der Antrag ist für die Parlamentssitzung vom 12. September traktandiert.

Gemeindepräsident Niklaus Gfeller (EVP) nahm die Zwischenverfügung gestern zur Kenntnis, wollte aber noch keine Stellung nehmen. Man wolle das Ergebnis erst in der Parteipräsidentenkonferenz besprechen, die für gestern Abend anberaumt war, bevor man heute offiziell über das weitere Vorgehen informiere.

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Erstellt: 08.07.2011
Geändert: 08.07.2011
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