Worb - Bauernfamilie wehrt sich vor Verwaltungsgericht gegen Grossprojekte

Die Familie Hirsbrunner kämpft weiterhin gegen die Folgen der Verkehrssanierung und des Hochwasserschutzes. Sie gelangt mit einer zweiten Beschwerde ans Verwaltungsgericht, weil auf ihrem Land Aushub deponiert werden soll.

Christian Liechti / Berner Zeitung BZ

Werden in Worb die beiden Grossprojekte Verkehrssanierung und Hochwasserschutz realisiert, ist die Familie Hirsbrunner von den Bauarbeiten stark betroffen. Über ihr Land verläuft der neue Bachlauf, und auf dem Feld unterhalb des Hofes soll der Aushub des Strassenbaus deponiert werden. Die Familie Hirsbrunner wehrt sich deshalb gegen die beiden Projekte. Sie hat nicht nur wegen der Wasserbaupläne, sondern auch wegen des Deponievorhabens des Kantons im Worbboden beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.

Riesige Mengen

Der Kanton plant, unmittelbar beim Hof 110 000 Kubikmeter Aushubmaterial vom Strassenbau zu deponieren. Würde diese Menge Erde auf einem Fussballfeld verteilt, ergäbe dies eine Höhe von rund 20 Metern. Gemäss Adrian Lüthi, dem Fürsprecher der Familie, soll das Verwaltungsgericht nun eine grundsätzliche Frage klären. Nämlich, ob der Kanton Bern aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen Aushubmaterial seiner Baustelle auf den angrenzenden Grundstücken Privater ablagern darf. Gemäss Lüthi ist der Kanton nicht zwingend auf das Landwirtschaftsland der Familie Hirsbrunner angewiesen, um das Verkehrsprojekt zu realisieren. So könnte die Erde zum Beispiel mit Lastwagen in eine Grube transportiert werden. Wie Lüthi weiter erklärt, bringt die Deponie für Familie Hirsbrunner zahlreiche Nachteile mit sich. So könne unter anderem das Kulturland wegen der Deponie jahrelang nicht bewirtschaftet werden. Weiter staue sich wegen der Erde das Hangwasser und gefährde die Gebäude. Zudem würde durch das neu modellierte Gelände der Ackerbau erschwert. «Bei einem neuen Gefälle von 18 Prozent erhöht sich für den Landwirt künftig das Risiko, mit seinen Maschinen abzurutschen oder umzukippen», so Lüthi. Der Kanton wollte die Familie für ihre Ausfälle auf dem Kulturland entschädigen, jedoch wurden sich die Parteien bei den Verhandlungen nicht einig.

Hoffen auf rasches Urteil

Ein Baustart im nächsten Frühling sei trotz der zweiten Beschwerde immer noch möglich, erklärt Kreisoberingenieur Ueli Weber. Dazu müsste das Verwaltungsgericht jedoch bis im Spätherbst ein Urteil fällen. Gemäss Weber ist nicht auszuschliessen, dass das Gericht die beiden Beschwerden zum Wasserbauplan und zur Materialbewirtschaftung der Familie Hirsbrunner gemeinsam behandelt. «Die Bauunternehmer sind engagiert, wir sind parat», so Weber weiter. Sollten die Materialbewirtschaftung im Worbboden nicht genehmigt werden, müssten die beiden Dörfer Worb und Rüfenacht mit zusätzlichen Lastwagenfahrten rechnen. Dies würde die Projekte verteuern und die Umwelt zusätzlich belasten.

Langwierige Geschichte

Die Gemeinde Worb wartet seit Jahrzehnten auf die Umfahrungsstrasse. Noch im letzten September schien dem Projekt nichts mehr im Weg zu stehen. Der Nationalrat bewilligte als letzte Instanz 20 der insgesamt 60 Millionen Franken für diesen Strassenbau. Der Grosse Rat hatte seinen Kredit bereits 2007 genehmigt. Die Gemeinde Worb und der Kanton haben die Rechnung ohne die Grundeigentümer gemacht.


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Erstellt: 14.07.2011
Geändert: 14.07.2011
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