Wichtrach: Gemeinde will Sunnrain verkaufen
Die Wichtracher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben der Veräusserung der Baulandparzelle Sunnrain mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 61,3 Prozent zugestimmt. Die Stimmbeteiligung betrug 35 Prozent. Damit hat der Gemeinderat die Möglichkeit einen Teil der Parzelle meistbietend zu veräussern. Ein Teil wird der Wohnbaugenossenschaft Wichtrach für die Erstellung von Alterswohnungen im Baurecht abgegeben.
Die gemeindeeigene Parzelle wurde bei der Ortsplanung 2010 in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) als Bauland eingezont. Dies mit der Absicht, mit dem Verkaufserlös die anstehenden Grossprojekte Hochwasserschutz und Erweiterung Werkhof und Schulraum mitzufinanzieren.
Mit dem Ja vom 9. Juni 2013 bekommt nun der Gemeinderat die Kompetenz, die Parzelle zu veräussern respektive der Wohnbaugenossenschaft Wichtrach im Baurecht abzugeben.
Verkauf erst nach Sicherstellung der Erschliessung
Im März 2013 lag die Überbauungsordnung zur ZPP Sunnrain öffentlich auf. Dagegen sind mehrere Einsprachen eingegangen. Diese richteten sich primär gegen einzelne Vorschriften der Überbauungsordnung und gegen die geplante Erschliessung.
Der Gemeinderat schreibt in einer Medienmitteilung, für ihn sei klar, dass die Parzelle erst veräussert werden könne, "wenn die Fragen, die sich auf Grund der Einsprachen ergeben haben, geklärt sind und die Erschliessung tatsächlich sichergestellt ist."
[i] Siehe auch Bericht "Wichtrach - Schatten über dem Projekt Sunnrain-West vom 1.5.2013