Wichtrach - Zu wenig Luftschutzräume
Wie in zahlreichen anderen Gemeinden des Kantons fehlt es in Wichtrach an genügend Schutzräumen für die Bevölkerung. Nun prüft die Gemeinde einen Neubau.
Dicke Türen, Luftschleusen und kahle Betonwände. Im Untergrund der Schweiz befinden sich zahlreiche Schutzräume. Es gilt: Jeder Einwohner und jede Einwohnerin soll einen Schutzplatz in der Nähe des Wohnorts haben. Vor allem für den Fall eines bewaffneten Konflikts, aber auch in anderen Notlagen, wie beispielsweise bei Umweltkatastrophen.
360 000 Personenschutzräume gibt es in der Schweiz. Dazu rund 1700 grössere Schutzanlagen, wie es das Bundesamt für Bevölkerungsschutz auf seiner Website schreibt. Lediglich örtliche Lücken gelte es noch zu füllen, heisst es.
Das Defizit
Mit einer solchen Lücke rechnet die Gemeinde Wichtrach. Alle zehn Jahre müssen sämtliche Schutzräume inspiziert werden. Nach der letzten Kontrolle gehe die Gemeinde davon, dass es wohl ein Manko an Schutzplätzen gebe, sagt Manuela Hofer, Co-Stellenleiterin der Gemeindeschreiberei. «Die definitive Bilanz muss der Kanton erst noch erstellen. Doch wir rechnen damit, dass diese negativ ausfallen wird.»
Wichtrach steht damit nicht allein da. Laut Olivier Andres vom kantonalen Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär bestehen im Kanton Bern in 122 Gemeinden Lücken. Er stützt sich dabei auf Zahlen von Ende 2016. Betroffen seien dabei vor allem Gemeinden mit einer geringen Bautätigkeit oder mit einer alten Bausubstanz, wie zum Beispiel die Stadt Bern.
Die Gründe
In früheren Kontrollen habe es in Wichtrach stets genug Schutzplätze gegeben, erklärt Hofer. Dass nun voraussichtlich ein Manko resultiert, führt sie auf zwei Gründe zurück. Einerseits trage das Bevölkerungswachstum dazu bei. Andererseits könne es sein, dass Schutzräume aufgehoben würden. Beispielsweise weil sie nicht mehr den Anforderungen entsprechen.
Schutzräume können laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz auch aufgehoben werden, wenn ihre Erneuerung zu teuer wird oder sie einen Umbau erschweren. Die Aufhebung ist zudem möglich, wenn in der Gemeinde ein Überangebot von Schutzplätzen besteht.
Umgekehrt – wenn zu wenige Schutzplätze vorhanden sind – werden Schutzräume in Wohnhäusern eingebaut. Eine Pflicht besteht allerdings nicht mehr. Lediglich in Überbauungen mit mehr als 38 Zimmern. Ausserdem können in Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern Hauseigentümer verpflichtet werden, einen Schutzraum zu bauen. In grösseren Gemeinden werden eher öffentliche Schutzräume gebaut, im Rahmen grösserer Projekte. So fasst es auch Wichtrach ins Auge.
Die Lösung
Obwohl in Wichtrach noch keine gesicherten Zahlen vorliegen, will die Gemeinde vorbereitet sein. «Wir prüfen den Bau von neuen Schutzplätzen unabhängig vom definitiven Ergebnis der Kontrolle», erklärt Hofer. Denn so verhindere man entweder ein Defizit. Oder man schaffe eine Reserve.
Konkret will die Gemeinde den Bau von öffentlichen Schutzplätzen beim Sekundarschulhaus prüfen. Denn die Gebäude der Schulanlage sind alt und sanierungsbedürftig, weshalb der Sekundarschulverband einen Ersatzneubau bauen will. «Anzahl und Grösse des Schutzraums würden sich nach den baulichen Möglichkeiten und den Bedürfnissen der Schule richten», sagt Hofer. Denn die Räume könnten auch für Schulzwecke genutzt werden.