Wichtrach - Richtig geplant, falsch umgesetzt

Seit Autohändler Benedict Seelhofer in Wichtrach einen Neubau realisiert hat, darf er auf dieser Parzelle keine Fahrzeuge mehr ausstellen. Gegen eine Verfügung der Gemeinde wehrte er sich – ohne Erfolg.

Martin Burkhalter, Berner Zeitung BZ
Seit bald dreissig Jahren verkauft Benedict Seelhofer in Wichtrach Autos. In den besten Zeiten an die 400 Stück pro Jahr, sagt er. Die Liegenschaft seiner Firma, die Seelhofer AG, liegt direkt an der Kantonsstrasse in Oberwichtrach. «Damit du Autos verkaufen kannst, musst du sie auch zeigen können», sagt er. Das tut er auch. Auf beiden Strassenseiten präsentiert er seine Fahrzeuge.

Künftig wird Benedict Seelhofer sein Angebot aber nicht mehr einfach so zeigen können. Zumindest auf der westlichen Strassenseite nicht mehr. Die Gründe dafür sind ein zweistöckiger Neubau und ein Urteil des Bundesgerichts.

Parkplätze statt Grünstreifen

Die Geschichte begann damit, dass Seelhofer auf seiner Parzelle ein Wohn- und Gewerbehaus bauen wollte. Das Baugesuch reichte er 2010 ein. Genehmigt wurde es Anfang 2011. Ende 2013 war das zweistöckige Gebäude bereits fertiggestellt. Kostenpunkt: 1,4 Millionen Franken. Im ersten Stock hat es Wohnungen, im Erdgeschoss gibt es Gewerbe- und Ausstellungsräume.

So weit, so gut. Dann kam die Bauabnahme – und danach der Rechtsstreit. Da sich das Gebäude direkt an der Kantonsstrasse befindet, gibt es gewisse Auflagen.

So gilt auf dem fünf Meter breiten Kor­ridor zwischen Haus und Strasse eine sogenannte Bauverbotszone. Das heisst, dort dürfen etwa keine die Sicht behindernden ­Bepflanzungen stehen, und die Zone darf auch nicht mit Zufahrten oder Parkplätzen verändert werden. Zudem muss dieser Korridor parallel zur Kantonsstrasse abgetrennt sein. Zum Beispiel mit einem Grünstreifen, damit kein unkontrolliertes Ein- und Ausfahren möglich ist.

Das alles war im Baugesuch ­berücksichtigt. Was die Wichtracher Behörde bei der Bauabnahme aber zu sehen bekam, entsprach nicht dem, was bewilligt wurde. «Der geplante Grünstreifen entlang der Kantonsstrasse fehlte» sagt Bauverwalter Jan Augstburger. «Und innerhalb des Bauverbotsstreifens wurden nach der Fertigstellung immer wieder Fahrzeuge abgestellt.»

Weil das eine fehlte und das ­andere verboten war, erliess die Gemeinde eine sogenannte Wiederherstellungsverfügung. Diese zwingt Seelhofer dazu, den Grünstreifen doch noch umzusetzen und künftig auf das Abstellen von Fahrzeugen in der Bauverbotszone zu verzichten.

Nachträgliches Baugesuch

«Ich habe das nicht gewusst», sagt Benedict Seelhofer. Jahrelang habe er auf beiden Seiten der Strasse seine Fahrzeuge hingestellt. «Und jetzt plötzlich soll ich das nicht mehr dürfen?» Die Gemeinde hätte ihm das auch vorher sagen können, sagt er. Seelhofer wehrte sich. Er gelangte mit einer Beschwerde an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), um die Verfügung aufheben zu lassen.

Zudem reichte er ein nachträgliches Baugesuch ein, welches ihm erlauben sollte, vor seinem neuen Gebäude Fahrzeuge abzustellen. Die BVE konnte aber nicht auf beides eingehen. Entweder eine Beschwerde oder ein nachträg­liches Baugesuch, hiess es. Seelhofer entschied sich für die Beschwerde. Das BVE und später auch das Verwaltungsgericht wiesen diese jedoch ab. Dann zog er vor Bundesgericht.

«Hätte ich das gewusst . . .»

«Für mein Geschäft sind die Parkplätze enorm wichtig», betont der Autohändler. Nur deshalb sei er bis vor Bundesgericht gegangen. Die Wiederherstellungsverfügung sei nicht verhältnismässig, weil er wirtschaftlich auf die Plätze angewiesen sei. Und deshalb sei auch auf das nachträgliche Baugesuch einzutreten, stand in seiner Beschwerde. Aber auch die höchste Instanz sieht die Sache anders.

Das realisierte Projekt weiche vom bewilligten Projekt ab, heisst es im Urteil. Den Bauverbotsstreifen als Park- beziehungsweise Abstellplatz zu nutzen, stehe ebenfalls im Widerspruch zur Baubewilligung. Und da er sich bereits bei der BVE gegen ein nachträg­liches Baugesuch entschieden habe, könne auch darauf nicht eingegangen werden.

«Hätte ich gewusst, dass ich nachher meine Fahrzeuge nicht mehr ausstellen darf», so Seelhofer, «ich hätte nie gebaut.»


Fehler gefunden?
Statistik

Erstellt: 23.02.2016
Geändert: 24.02.2016
Klicks heute:
Klicks total: