Wichtrach - Gemeindeversammlung genehmigt Ortsplanung

Nach einer vierstündigen, engagiert geführten Debatte haben 335 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anlässlich der ausserordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Wichtrach der neuen baurechtlichen Grundordnung einstimmig zugestimmt.

Res Reinhard, info@reinhards.ch
Neben dem neuen Baureglement, das mit zwei Anträgen zum alters- und behindertengerechten Wohnen ergänzt wurde, wurden im Zonenplan „Siedlung“ neun Einzonungen vorgenommen mit insgesamt 2,9 Hektaren. Die Gemeinde verfügt damit über 6,1 Hektaren Baulandreserven.

Gemäss dem Antrag des Gemeinderates wurden 3,5 Hektaren, die gemäss den kantonalen und regionalen Instanzen einzonbar gewesen wären, nicht eingezont. „Im Rahmen der nun zu erstellenden Richtpläne Siedlung und Verkehr sollen die Grundlagen geschaffen werden, um diese Flächen später zielgerichtet einzuzonen“, schreibt der Wichtracher Gemeinderat in seiner heutigen Medienmitteilung.

Die Schutzzone am Lerchenberg wurde der ursprünglichen Schutzzone der Gemeinde Niederwichtrach angepasst und dieses Gebiet dadurch umfassend geschützt.

„Mit diesen Entscheiden haben die Stimmenden die Fusion von Ober- und Niederwichtrach abgeschlossen und die bisher geltenden Baureglemente der beiden Gemeinden durch ein einheitliches und modernes Regelwerk ersetzt“, schreibt der Gemeinderat. Darüber hinaus hätten sie auch die finanzielle Struktur der Gemeinde im Hinblick auf die anstehenden grossen Investitionsvorhaben entscheidend gestärkt und damit für die positive Entwicklung der Gemeinde entscheidende Meilensteile gesetzt.

Besonders erwähnt der Gemeinderat das demokratische Verhalten der unterlegenen Antragsteller. Diese hätten sich in der Schlussabstimmung hinter die Anträge des Gemeinderates gestellt.

www.wichtrach.ch

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Erstellt: 11.09.2009
Geändert: 11.09.2009
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