Wichtrach - Die Geduld wird belohnt

Die viel diskutierte Landparzelle Sunnrain West ist erneut in der öffentlichen Planauflage. Bleiben Einsprachen aus, wartet bereits 2017 ein Millionensegen auf die Gemeinde.

qsc, Berner Zeitung BZ

Es könnte jetzt alles ganz schnell gehen. Bis Ende Januar liegt die überarbeitete Überbauungsordnung der Parzelle Sunnrain West auf der Gemeindeverwaltung in Wichtrach auf. Bleiben Einsprachen aus, kann die Gemeinde bereits im Frühjahr 2017 mit dem Verkauf starten. «Wir suchen einen Käufer für die gesamte Parzelle», sagt Gemeindepräsident Hansruedi Blatti (FDP). Interessenten für solch eine Grossinvestition hat es einige. «Jedes Mal, wenn die Parzelle wieder in den Schlagzeilen ist, melden sich Anleger bei uns», sagt Blatti.

In der heutigen Wirtschaftslage versprechen Immobilienanlagen gerade für Pensionskassen und Versicherungen gute und vor allem sichere Renditen. Entsprechend gross ist die Nachfrage. Rund fünf Millionen Franken ist die Parzelle wert. Geld, das der Gemeindekasse gut tun würde.

Altersgerecht ist Standard

Der Millionensegen wäre das Happy End einer langen und harzigen Geschichte. Eigentlich hätten auf der Parzelle Sunnrain West Alterswohnungen gebaut werden sollen. Das war der Plan, als die Gemeinde 2011 die erste Überbauungsordnung in Auftrag gab. Aber die Zeit macht bekanntlich manche Pläne zunichte.

Als die erste Projektierung stand, gab es umgehend Einsprachen. Der Zankapfel war die Verkehrserschliessung des Gebiets. Die Zufahrt hätte über Teile des Schulareals Bach und vorbei am Kindergarten geführt. Erst 2016 konnte eine neue Lösung erarbeitet werden. Aber: In der Zwischenzeit hat sich die Lage auf dem Aaretaler Wohnmarkt grundlegend verändert. Gleich mehrere Projekte für Alterswohnungen laufen derzeit in und um Wichtrach. Die 2012 vom Gemeinderat ins Leben gerufene Wohnbaugenossenschaft gab deshalb ihr Baurecht für Alterswohnungen Ende Sommer 2016 auf. «Der Markt für solche Wohnungen ist im Aaretal relativ gesättigt», sagt Blatti.

Dennoch muss, gemäss Überbauungsvorschriften, auf drei der sieben Baufelder mindestens jede vierte Wohnung alters- und behindertengerecht ausgebaut werden. Aber dieser explizite Zusatz wäre wohl gar nicht nötig. «Laut Architekten ist eine solche Bauweise heute ohnehin Standard», sagt Blatti.

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Erstellt: 03.01.2017
Geändert: 03.01.2017
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