Werkhof Bolligen - Letzte Runde im Seilziehen
Im Winter stritt die Gemeinde Bolligen mit einer Firma um ein Gebäude. Die Firma siegte – doch noch hinterfragt eine Beschwerde das Vorgehen des Gemeinderats. Firma und Gemeinde streiten sich auch über die Verfahrenskosten.
Sandra Rutschi / Berner Zeitung BZ
Die Baupublikation im aktuellen Anzeiger belegt scheinbar das Ende eines Zwists: Die Firma Gauch Grafik AG aus Ittigen will die Gewerbeliegenschaft an der Rörswilstrasse in Bolligen umbauen. Dieselbe Liegenschaft wollte die Gemeinde Bolligen letzten Winter für ihren Werkhof erwerben und berief sich auf ihr Vorkaufsrecht. Die Gauch AG bezweifelte dieses Vorkaufsrecht. Nach einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung, juristischem Kräftemessen und viel Ärger zog sich die Gemeinde schliesslich zurück (wir berichteten).
Gauch möchte stoppen
Aber: Während das juristische Seilziehen um das Gebäude an sich abgeschlossen ist, ist eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt noch hängig. Der Bolliger Gemeinderat entschied im Winter, das Gebäude zu kaufen, obschon der Kaufpreis seine Kompetenz überschritt. Dies, weil eine Gemeindeversammlung zu spät hatte einberufen werden können. Der Gemeinderat berief sich auf Notrecht: Er habe handeln müssen, weil sonst der bereits abgeschlossene Kaufvertrag zwischen Gauch und der früheren Liegenschaftsbesitzerin rechtskräftig geworden wäre. Dagegen hatte Gauch eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht – es liege keine Notrechtsituation vor, der Gemeinde stehe bei dieser Ausgangslage gar kein Vorkaufsrecht zu. Zudem habe die Gemeinde schon lange gewusst, dass die Liegenschaft zum Verkauf stehe.
Nachdem die Gauch AG nun Eigentümerin der Liegenschaft ist, betrachtet sie diese Beschwerde als gegenstandslos. «Weil ihre rechtliche Position aussichtslos war, überliess die Gemeinde die Liegenschaft der Gauch Grafik AG», sagt Werner Meyer, der Anwalt der Firma. «Folglich hat die Gemeinde die Gegenstandslosigkeit der Beschwerde zu vertreten und die Kosten zu übernehmen.»
Kosten als Knacknuss
Die Gemeinde Bolligen beharrt jedoch darauf, dass über die Beschwerde entschieden wird. «Wir sind nicht bereit, die Kosten für ein Verfahren zu übernehmen, das wir gar nicht lanciert haben», sagt Gemeindepräsident Rudolf Burger (BP). Der Gemeinderat sei der Meinung, die Firma Gauch müsse die Kosten tragen. Zudem gehe es ums Prinzip, ob sich eine Gemeinde auf Notrecht berufen könne, wenn es nicht möglich sei, innerhalb einer geforderten Frist eine Gemeindeversammlung einzuberufen. «Der Gemeinderat ist nach wie vor davon überzeugt, dass dies rechtens ist», so Burger.
Der Regierungsstatthalter muss nun entscheiden, ob die Beschwerde gegenstandslos ist oder aufrechterhalten wird. Wie teuer das ganze Werkhofprozedere die Gemeinde zu stehen kommt, verrät Gemeindepräsident Burger noch nicht. Er will an der Gemeindeversammlung vom nächsten Dienstag darüber informieren.
Gauch will innen umbauen
Die Firma Gauch will nun das Gebäude innen umbauen, etwa neue Bodenbeläge und Trennwände einbringen lassen. Laut Hans-Rudolf Erb von der Geschäftsleitung will die Firma im Sommer nach Bolligen ziehen. Das Team von heute 17 Mitarbeitenden soll aufgestockt werden. Eine Lösung hat auch die Gemeinde Bolligen gefunden: Sie konnte den Mietvertrag am heutigen Standort des Werkhofs bis Ende 2019 erneuern.
Gauch möchte stoppen
Aber: Während das juristische Seilziehen um das Gebäude an sich abgeschlossen ist, ist eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt noch hängig. Der Bolliger Gemeinderat entschied im Winter, das Gebäude zu kaufen, obschon der Kaufpreis seine Kompetenz überschritt. Dies, weil eine Gemeindeversammlung zu spät hatte einberufen werden können. Der Gemeinderat berief sich auf Notrecht: Er habe handeln müssen, weil sonst der bereits abgeschlossene Kaufvertrag zwischen Gauch und der früheren Liegenschaftsbesitzerin rechtskräftig geworden wäre. Dagegen hatte Gauch eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht – es liege keine Notrechtsituation vor, der Gemeinde stehe bei dieser Ausgangslage gar kein Vorkaufsrecht zu. Zudem habe die Gemeinde schon lange gewusst, dass die Liegenschaft zum Verkauf stehe.
Nachdem die Gauch AG nun Eigentümerin der Liegenschaft ist, betrachtet sie diese Beschwerde als gegenstandslos. «Weil ihre rechtliche Position aussichtslos war, überliess die Gemeinde die Liegenschaft der Gauch Grafik AG», sagt Werner Meyer, der Anwalt der Firma. «Folglich hat die Gemeinde die Gegenstandslosigkeit der Beschwerde zu vertreten und die Kosten zu übernehmen.»
Kosten als Knacknuss
Die Gemeinde Bolligen beharrt jedoch darauf, dass über die Beschwerde entschieden wird. «Wir sind nicht bereit, die Kosten für ein Verfahren zu übernehmen, das wir gar nicht lanciert haben», sagt Gemeindepräsident Rudolf Burger (BP). Der Gemeinderat sei der Meinung, die Firma Gauch müsse die Kosten tragen. Zudem gehe es ums Prinzip, ob sich eine Gemeinde auf Notrecht berufen könne, wenn es nicht möglich sei, innerhalb einer geforderten Frist eine Gemeindeversammlung einzuberufen. «Der Gemeinderat ist nach wie vor davon überzeugt, dass dies rechtens ist», so Burger.
Der Regierungsstatthalter muss nun entscheiden, ob die Beschwerde gegenstandslos ist oder aufrechterhalten wird. Wie teuer das ganze Werkhofprozedere die Gemeinde zu stehen kommt, verrät Gemeindepräsident Burger noch nicht. Er will an der Gemeindeversammlung vom nächsten Dienstag darüber informieren.
Gauch will innen umbauen
Die Firma Gauch will nun das Gebäude innen umbauen, etwa neue Bodenbeläge und Trennwände einbringen lassen. Laut Hans-Rudolf Erb von der Geschäftsleitung will die Firma im Sommer nach Bolligen ziehen. Das Team von heute 17 Mitarbeitenden soll aufgestockt werden. Eine Lösung hat auch die Gemeinde Bolligen gefunden: Sie konnte den Mietvertrag am heutigen Standort des Werkhofs bis Ende 2019 erneuern.