Wegen Abstimmung an Versammlung: Bowil mit Beschwerde konfrontiert

Die Gemeinde Bowil darf vorläufig nur gebundene Ausgaben tätigen. Ein Bürger hat den Budgetbeschluss vom Anfang Dezember mit einer Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt angefochten. 

pd / Res Reinhard, res.reinhard@bern-ost.ch

Am 5. Dezember 2022 konnte die Stimmbevölkerung Bowil über das Budget 2023 befinden. Dabei war es zu Abstimmugen über mehrere Varianten und - während einem Versammlungsunterbruch - sogar zu einer Neuberechnung des Budgets gekommen. Die Stimmbürger:innen wollten vermeiden, dass Bowil am Ende der Versammlung ohne genehmigten Voranschlag dasteht (BERN-OST berichtete). 

 

Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt

Genau dazu ist es jetzt aber gekommen. Wie die Gemeinde Bowil am Freitagabend in einer Medienmitteilung schreibt, ist der mit grossem Mehr gefällte Budgetbeschluss nachträglich durch eine Beschwerde angefochten worden: "Gegen den Budgetbeschluss wurde fristgerecht eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eingereicht."

 

Wie Gemeindepräsidentin Claudia Jaussi gegenüber BERN-OST sagt, zieht der Beschwerdeführer die Korrektheit der Abstimmung in Frage. Die Gemeindepräsidentin aber zeigt sich zuversichtlich, dass keine Fehler passiert sind. Sie habe vor der Schlussabstimmung das korrekte Verfahren erklärt. 

 

Bowil ohne rechtskräftiges Budget

 Die Beschwerde erwirkt eine aufschiebende Wirkung des gefassten Beschlusses. Damit besitzt die Gemeinde Bowil bis zur Erledigung der Beschwerde kein rechtskräftiges Budget für das laufende Jahr 2023. Vorderhand können daher nur gebundene und unumgängliche Ausgaben getätigt werden. "Wir haben nun bis zum 30. Januar Zeit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen", sagt Jaussi. So viel Zeit wolle sich die Gemeinde aber nicht lassen. Und: "Ich hoffe sehr, dass wir die Budget-Gemeindeversammlung nicht wiederholen müssen."


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Erstellt: 16.01.2023
Geändert: 16.01.2023
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