Wasserversorgung - Tarif für die jährlichen Gebühren

Biglen

Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 43 bis Artikel 46 des Wasserversorgungsreglementes vom 1. Dezember 2000 sowie auf die Teilrevision vom 16. Mai 2008 folgenden Tarif für die jährlichen Gebühren erlassen:


Artikel 1
Jährlich wiederkehrende Grundgebühr
1 Die jährlich wiederkehrende Grundgebühr pro Wohnung, pro Kleinbetrieb und pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb beträgt einheitlich und pauschal Fr. 100.– (ohne Mehrwertsteuer).
2 Die Grundgebühr ist auch dann geschuldet, wenn kein Wasser bezogen wird.

Artikel 2
Jährlich wiederkehrende Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr beträgt Fr. 1.60 pro bezogenem m3 Wasser (ohne Mehrwertsteuer).

Artikel 3
Ungemessene Wasserbezüge
1 Für ungemessene Wasserbezüge (Bauwasser und andere vorübergehende Wasserbezüge) werden folgende Pauschalgebühren erhoben:

a) Einfamilienhäuser Fr. 400.–
b) Mehrfamilienhäuser (pro Wohnung) Fr. 250.–
c) Wasserbezüge ab Hydranten für landwirtschaftliche Zwecke ***
*** Festsetzung durch die Infrastrukturkommission

2 Für Wasserbezüge ab Hydrant für Swimming-Pools werden Fr. 5.– pro m3 Wasser erhoben.

3 Die Mehrwertsteuer ist bei diesen Gebühren nicht enthalten (exkl. Mehrwertsteuer).

Artikel 4
Inkrafttreten
1 Der Tarif für die jährlichen Gebühren tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
2 Sämtliche früheren widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben.

Genehmigung
Der Gemeinderat hat den Tarif für die jährlichen Gebühren am 14. Oktober 2015 erlassen.

Bekanntmachung
Der neue Tarif für die jährlichen Gebühren wird gestützt auf Artikel 46, Absatz 4 des Wasserversorgungsreglementes vom 1. Dezember 2000 öffentlich bekannt gemacht.

Biglen, 12. November 2015
Gemeinderat

Statistik

Erstellt: 12.11.2015
Geändert: 12.11.2015
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