Wasserversorgung - Tarif für die jährlichen Gebühren
Biglen
Artikel 1 – Jährlich wiederkehrende Grundgebühr
- Die jährlich wiederkehrende Grund gebühr pro Wohnung, pro Klein betrieb und pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb beträgt einheitlich und pauschal Fr. 140.– (ohne Mehrwertsteuer).
- Die Grundgebühr ist auch dann geschuldet, wenn kein Wasser bezogen wird.
Artikel 2 – Jährlich wiederkehrende Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr beträgt Fr. 1.80 pro bezogenem m Wasser (ohne Mehrwertsteuer).
Artikel 3 – Ungemessene Wasserbezüge
- Für ungemessene Wasserbezüge (Bauwasser und andere vorübergehende Wasserbezüge) werden folgende Pauschalgebühren erhoben:
- (a)Einfamilienhäuser Fr. 400–
- (b)Mehrfamilienhäuser (pro Wohnung) Fr. 250–
- (c)Wasserbezüge ab Hydranten für landwirtschaftliche Zwecke
- *** Festsetzung durch die Infrastrukturkommission
3. Die Mehrwertsteuer ist bei diesen Gebühren nicht enthalten (exkl. Mehrwertsteuer).
Artikel 4 – Inkrafttreten
- Der Tarif für die jährlichen Gebühren tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
- Sämtliche früheren widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben.
Genehmigung
Der Gemeinderat hat den Tarif für die jährlichen Gebühren am 11. September 2013 erlassen.
Bekanntmachung
Der neue Tarif für die jährlichen Gebühren wird gestützt auf Artikel 46, Absatz 4 des Wasserversorgungsreglementes vom 1. Dezember 2000 öffentlich bekannt gemacht.
Biglen, 7. November 2013
Erstellt:
07.11.2013
Geändert: 14.11.2013
Klicks heute:
Klicks total: