Walkringen - Zwei Grossprojekte, die nicht nur auf Gegenliebe stossen

Der Gemeinderat Walkringen orientierte die betroffenen Landeigentümer sowie weitere interessierte Kreise über zwei geplante Grossprojekte im Walkringen-Wikartswil- Moos: Die Korrektur des Biglenbaches und als Folge davon eine geplante Melioration

Markus Wehner, Wochen-Zeitung
Der Biglebach dient im Walkringen- Wikartswil-Moos als Vorfluter, als Sammelkanal für die unzähligen Entwässerungskanäle. Damit der Bach seine Funktion erfüllen konnte, musste er regelmässig von Pflanzen und Erde gereinigt werden. Mit der Zeit rutschten die Ränder ab, der Wasserlauf verbreiterte sich, die Fliessgeschwindigkeit nahm ab, die Verkrautung zu, der mittlere Pegelstand stieg an und die Moos-Entwässerung funktionierte nicht mehr. «Dies führte zu einer Wertminderung wertvollen Kulturlandes», sagte Gemeindepräsident Peter Hügli.

Kosten von knapp vier Millionen

Gemäss Vorschriften des Wasserbaugesetzes muss dem Biglenbach bei einer Korrektur wesentlich mehr Platz eingeräumt werden. Zusätzlich muss im Gebiet der Einmündung des Erligrabens in den Biglenbach ein Absetzbecken für die Feinanteile gebaut werden. Dazu Peter Hügli: «Damit im Bedarfsfall die Möglichkeit zum Landabtausch gegeben ist, haben wir gleichzeitig mit dem Wasserbauprojekt auch ein Landumlagerungsprojekt, eine Melioration, geprüft. Unsere Absicht ist es, eine Landumlegungsgenossenschaft zu gründen.» Die Bruttokosten der beiden Projekte belaufen sich auf rund 3,9 Millionen Franken. Bund, Kanton und Gemeinde tragen den Hauptteil dieser Kosten aber auch die Landbesitzer müssten ihren Anteil leisten.

Stimmvolk entscheidet

Hans Andres, Schmalz Ingenieur AG, bestätigte in seinen Ausführungen, dass die Gewässerparzelle wegen des Pufferbereichs wesentlich breiter als bisher würde. Dieser Bereich könne aber extensiv genutzt werden. Der Biglenbach soll wieder in seiner ursprünglichen Sohlenlage geführt und das Ufer mit vielfältigen Sträuchern gruppenweise bepflanzt werden. Anschliessend machte der Referent darauf aufmerksam, dass die vorprojektierte Landumlegung das Bachprojekt in Bezug auf die bestehenden Besitzverhältnisse wesentlich «entschärfen» würde.

Als zweiter Referent ging Heinz Baldinger vom Amt für Landwirtschaft des Kantons Bern, Abteilung Strukturverbesserungen, näher auf das Meliorationsprojekt ein. Er betonte, dass ausschliesslich gegen den aufgelegten Perimeterplan und das Eigentümer- und Flächenverzeichnis von den direkt Betroffenen Einsprache erhoben werden kann. Der Statutenentwurf der zu gründenden Landumlegungsgenossenschaft Walkringen-Wikartswil -Moos liegt zur Orientierung auf und das Vorprojekt ist zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt.

Die entscheidenden Weichen werden an der Gemeindeversammlung im November gestellt, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Kreditanträge zu befinden haben. Den Grundeigentümern würden für die Melioration nach heutigen Schätzungen Restkosten von rund 1650 Franken pro Hektare verbleiben.

Enteignungen wären möglich

Gerade diese Restkosten gaben in der Diskussionsrunde einiges zu reden; ein Grundeigentümer: «Muss ich jetzt mein Land zum zweiten Mal kaufen?» Ihm wurde entgegengehalten, dass er auch einen Gegenwert in Form von wertvollem Kulturland erhalte. Fragen betreffend Sicherheit der Subventionen, künftigen Unterhaltskosten, Wasserlauf und Wasserführung sowie dem Funktionieren der Drainagen konnten von den Fachleuten gemäss aktuellem Wissensstand beantwortet werden.

Falls die Gemeindeversammlung den entsprechenden Kredit bewilligt, wird das Projekt realisiert. Es würde dann die heutigen Bachanstösser treffen; notfalls könnten auch Enteignungen erfolgen.

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Erstellt: 02.09.2004
Geändert: 02.09.2004
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