Walkringen - Verkauf der Zivilschutzanlage sorgt für Ärger

Die Gemeinde hat zwei ihrer Liegenschaften verkauft – abgesegnet durch das Stimmvolk. Eine Anzeige beim Regierungsstatthalter sorgt jedoch für Ärger. Der Vorwurf: Beim Verkauf wich der Gemeinderat von der Abstimmungsbotschaft ab.

Stephanie Jungo, Berner Zeitung BZ

Das Resultat war deutlich: Rund 70 Prozent der Walkringer Stimmberechtigten legten im Frühling 2017 ein Ja in die Urne. Sie hiessen damit den Verkauf zweier Liegenschaften aus dem Gemeindebestand gut. In den Mehrfamilienhäusern befinden sich Wohnungen. Unter dem Gebäude an der Unterdorfstrasse befinden sich zudem die Zivilschutzanlage und ein Wehrdienstmagazin.

 

Die Häuser sind mittlerweile verkauft, wie Gemeindepräsident Peter Stucki (parteilos) auf Anfrage bestätigt. Der Verkauf sorgte in der Gemeinde jedoch für Ärger. Bereits an der vergangenen Gemeindeversammlung wurde bekannt, dass eine Einsprache gegen den Verkauf beim Regierungsstatthalteramt eingegangen ist.

 

Erlös statt teure Investitionen

Die Gründe für den Verkauf hielt der Gemeinderat damals in der Abstimmungsbotschaft fest: Einerseits sei das Vermieten von Wohnungen keine Kernkompetenz der Gemeinde. Andererseits seien in beiden Häusern Sanierungsarbeiten nötig. Eine teure Angelegenheit für die ohnehin stets klamme Gemeinde. Anstatt viel Geld in die Sanierung zu stecken, könnte man den Erlös aus dem Verkauf für andere Investitionen benutzen oder Schulden tilgen.

 

Überdies hielt die Abstimmungsbotschaft fest, dass Zivilschutzanlage und Wehrdienstmagazin im Eigentum der Gemeinde bleiben sollen. Doch genau dies ist nun nicht mehr der Fall – das Gebäude an der Unterdorfstrasse wurde samt Zivilschutzanlage und Wehrdienstmagazin verkauft. Stattdessen habe die Gemeinde einen Dienstbarkeitsvertrag mit den Käufern abgeschlossen, erklärt Peter Stucki. Mit dem Vertrag habe sich die Gemeinde die Nutzungsrechte für die Räumlichkeiten gesichert. Eine Entschädigung erhalten die neuen Besitzer dafür nicht. Nur für den Unterhalt muss die Gemeinde weiterhin aufkommen. «Für uns ist das ein gutes Geschäft.»

 

«Ein gutes Geschäft»

Kritik, wie sie mit der Anzeige beim Regierungsstatthalteramt zum Ausdruck kommt, lässt Stucki nicht gelten. «Wir haben ein gutes Geschäft gemacht», wiederholt er. Das sehe auch der Regierungsstatthalter so, der auf die Anzeige nicht eingetreten sei.

 

Zwar befänden sich Zivilschutzanlage und Wehrdienstmagazin nicht mehr im Besitz der Gemeinde. Doch dies sei nicht als Bedingung im Antrag der Abstimmung festgehalten gewesen, erklärt Stucki. Der einzige Vorbehalt im Antrag bezog sich auf die Mindestverkaufspreise. Diese beliefen sich auf 900 000 Franken und 1,35 Millionen Franken. Sie seien übertroffen worden.

 

Auf Geheiss des Regierungsstatthalters informiert die Gemeinde nun noch die Bevölkerung über die genauen Umstände des Verkaufs, zwecks Transparenz.


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Erstellt: 20.09.2018
Geändert: 20.09.2018
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