Walkringen - Hohe Hürden hindern Hündin Bella
Bei der BLS und beim Verwaltungsgericht wollte ein alter Mann aus Walkringen für seinen Hund bessere Einstiegsmöglichkeiten in die Züge erreichen. Das Verwaltungsgericht trat nicht darauf ein.
Hündin Bella ist noch agil. Stürmisch bettelt die hochbetagte Berner Sennenhundmischung um Streicheleinheiten, um sich bald wieder hinzulegen. Das 13-jährige Tier hinkt. Beim Gehen haperts, beim Treppensteigen so sehr, dass ihr 81-jähriges Herrchen von einem Schreiner einen Lift für sie bauen liess, weil Bella die Treppe in den 1. Stock nicht mehr schafft.
Stufen als Hindernis
Schwierig wirds, wenn der ehemalige SBB-Angestellte und seine Hündin in Walkringen in die alten RM-Waggons steigen wollen. Deren hohe Tritte sind nicht nur für das von Arthrose geplagte Tier ein Hindernis, auch Senioren oder Leute mit Kinderwagen haben Probleme. «Ich habe mich bei der BLS beschwert», sagt der Mann und zeigt den Brief, der mit einer Skizze und einer Fotografie von Bella versehen ist, die mühevoll in den Waggon klettert. Der alte Mann sagt, er hätte von den BLS auf seine Schreiben nur eine «nichtssagende Antwort» erhalten. «Ich habe dann mit jemandem vom Bundesamt für Verkehr telefoniert, was auch nicht half.» So habe er denn beim bernischen Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die BLS eingereicht.
Hohe Verfahrenskosten
«Ich glaube, bequemere Zugsseinstiege sind nicht zu viel verlangt», sagt der kämpferische Senior, der mit seiner Hündin mittlerweile auf Strecken ausweicht, auf denen moderneres Rollmaterial unterwegs ist. Das bernische Verwaltungsgericht ist aber auf die Beschwerde des Hundebesitzers nicht eingetreten. Der Richter nennt dafür unter anderem folgende Gründe: 1. Aufsichtsbehörde der BLS sei nicht das Verwaltungsgericht, sondern das Bundesamt für Verkehr. 2. Der Beschwerdeführer habe sich vernehmen lassen, ohne ein «Anfechtungsobjekt» anzugeben. 3. Es liege nicht in der Kompetenz des Verwaltungsgerichts, den Schweizer Bahnunternehmen Anweisungen zu erteilen.
Fazit: Der Rentner hat mit seinem Anliegen nichts erreicht. Er muss Verfahrenskosten von 500 Franken bezahlen und weiterhin Umwege in Kauf nehmen, damit seine alte Hündin besser einsteigen kann.