Waldbrandgefahr "erheblich": Was ist erlaubt am 1. August?
Seit Mittwoch ist die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton auf der Stufe 3 "erheblich", wie die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern mitteilt. Wie es am Nationalfeiertag aussieht, ist noch offen.
"Erheblich" bedeutet, dass im Umgang mit Feuer Vorsicht geboten ist. "Grillfeuer sollen nur in bestehenden Feuerstellen entfacht werden. Feuer müssen immer beobachtet und Funkenwurf sofort gelöscht werden. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind unbedingt zu befolgen", heisst es in der Mitteilung des Kantons.
Bis zum 1. August dauert es noch gut eine Woche. "Die unsichere Wetterentwicklung in den kommenden Tagen lässt momentan noch keine Aussage zur Waldbrandgefahr am Nationalfeiertag zu", so der Kanton. Das Amt für Wald des Kantons Bern beobachte die Situation laufend und werde die Waldbrandgefahr am kommenden Montag, 29. Juli 2019, neu beurteilen.