Versammlung der Einwohnergemeinde

Mirchel

Donnerstag, 19. Mai 2016, 20 Uhr, im Schulhaus Mirchel


Traktanden
1. Jahresrechnung 2015
- Beratung und Genehmigung

2. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokollauflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 3. Juni - 2. Juli 2016, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf. Gegen das Protokoll kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 3532 Mirchel, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Mirchel wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. 

Wir laden alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Versammlung herzlich ein.

Mirchel, 11. April 2016

Der Gemeinderat

Statistik

Erstellt: 18.04.2016
Geändert: 18.04.2016
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