Versammlung der Einwohnergemeinde
Mirchel
Donnerstag, 7. Mai 2015, 20.00 Uhr, im Schulhaus Mirchel
Traktanden
1. Jahresrechnung 2014
- Beratung und Genehmigung
2. Verschiedenes.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 22. Mai bis 20. Juni 2015, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf. Gegen das Protokoll kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 3532 Mirchel, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Mirchel wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Wir laden alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Versammlung ein.
Der Gemeinderat
Erstellt:
02.04.2015
Geändert: 12.04.2015
Klicks heute:
Klicks total: