Vermessungswerk Biglen Los 4 - Öffentliche Auflage

Biglen

Das Gebiet der Gemeinde Biglen südlich vom Dorf ist vermarkt und neu vermessen worden.

Die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der Amtlichen Vermessung liegen vom

14. August bis 12. September 2014

während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Biglen, Hohle 19, öffentlich auf (Gesetz überdie amtliche Vermessung AVG, Artikel 27, Absatz 1).

Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind keine Mutationen hängig.

Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessungaufmerksam macht (AVG, Artikel 27, Absatz 2).

Am Dienstag, 9. September 2014, von 15 bis 18 Uhr werden die Herren P. Schmalz (Geometer) und A. Vifian im Auflagelokal zur Auskunftserteilung anwesend sein.

Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).
 
Biglen, 6. August 2014

Statistik

Erstellt: 08.08.2014
Geändert: 08.08.2014
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