Vechigen - Vertrag mit Büro Dr. Hermann Bigler wird verlängert

mg / Res Reinhard, info@reinhards.ch
Der Vechiger Gemeinderat hat gestützt auf die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die amtliche Vermessung und der kantonalen Submissionsverordnung beschlossen, den Nachführungsvertrag mit dem bewährten Ingenieurbüro Dr. Hermann Bigler, Bolligen, bis 31. Dezember 2007 zu verlängern.

Die Vertragsverlängerung unterliegt noch der Genehmigung durch die kantonalen Oberbehörden.

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Erstellt: 14.03.2002
Geändert: 14.03.2002
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