Vechigen - Tempo 50 auf dem Dentenberg

Die Ortstafeln „Dentenberg“ werden mit Tempo-Tafeln „50 generell“ versehen. Das hat der Gemeinderat von Vechigen beschlossen. Zahlreiche weitere Geschäfte standen auf der Traktandenliste.

mg / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Auf dem Dentenberg sind bei der Einfahrt in den Weiler nur Ortstafeln ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgestellt. Gemäss VRV Art. 4a Abs. 2 ist die Geschwindigkeit aber auch dort begrenzt, allerdings ist dies nicht geläufig und es steht der Gemeinde frei, die entsprechende Signalisation vorzunehmen. Bei beiden Ortstafeln „Dentenberg“ sollen nun mit Zustimmung des kant. Tiefbauamtes die fehlenden Tafeln „generell 50“ aufgestellt werden.

Seit dem Jahre 2001 lässt die Gemeinde Vechigen die Bauabteilung durch das Planungsbüro Boenzli, Kilchhofer & Partner, Bern in raumplanerischen Aufgaben der Gemeinde unterstützen. Der Vertrag und das Auftragsverhältnis wurden neu umschrieben und auf aktuelle Gegebenheiten gestellt.

Für die Tierkadaversammelstelle auf dem Areal des Wohn- und Pflegeheims Utzigen muss bis Mitte des Jahres 2008 eine neue Lösung gesucht werden, weil das Gebäude im Zusammenhang mit den Erweiterungsbauten anderen Nutzungen zugeführt, bzw. abgebrochen wird. Nun soll mit der Gemeinde Worb eine Zusammenarbeit eingegangen werden, da der Gemeinderat der Auffassung ist, dass der Anschluss an Worb die zweckmässigste Lösung darstellt. Die Ortsparteien und die landwirtschaftlichen Organisationen sind zur Vernehmlassung eingeladen worden.

Anfang 2006 hat der Gemeinderat beschlossen, ein Organisationshandbuch auszuarbeiten, das zur verwaltungs- und behördeninternen Führung dient. Dieses liegt seit diesem Frühjahr vor und wird zur Zeit behörde- und verwaltungsintern erprobt; das Handbuch soll definitiv auf den 1.1.2009 in Kraft gesetzt werden.

Die sich vornehmlich daraus ergebenden Erlassänderungen im Bereich des Organisationsreglementes respektive –verordnung wie auch neue Erlasse im Bereich öffentliche Sicherheit (u.a. Feuerwehr, Zivilschutz, Ortspolizei und Marktwesen) werden den Ortsparteien ebenfalls zur Vernehmlassung unterbreitet. Auch dem Amt für Gemeinden und Raumordnung sind die Erlasse zur Vorprüfung eingereicht worden.

Aufgrund des gemeinderätlichen Beschlusses soll an der Dezember-Gemeindeversammlung über den Schulmodellwechsel (zum Modell Manuel) und die Frage des gU9-Unterrichts abgestimmt werden. Der Kanton beabsichtigt, den gU9-Unterricht zukünftig nur noch an reinen gU9-Klassen zu erlauben. In Vechigen wird der gU9-Unterricht heute aber in gemischten Klassen angeboten. Auf das Schuljahr 2008/09 ist beabsichtigt, das (Schul-)Modell Manuel/3a, mit getrennten Klassen für Real- und Sekundarschüler, einzuführen. Für Spez-Sek.Schülerinnen und -Schüler soll Bolligen (Eisengasse) wie bisher den Spez.Sek.-Unterricht anbieten. Der gU9 wird für die Spez.-Sek.-SchülerInnen, die bereits in Bolligen sind, in Bolligen abgehalten. Für Sekundarschüler der 8. Klasse mit Qualifikation gU9 soll direkt ein Wechsel an die Gymnasien der Stadt Bern und Hofwil möglich sein, wofür Verträge mit diesen Einrichtungen auszuarbeiten sind.

www.vechigen.ch

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Erstellt: 21.08.2007
Geändert: 21.08.2007
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