Vechigen - Leukerbads Bankrott kostet Vechigen 200'000 Franken
Am 30. Juni wird die Anleihe 73 der Emissionszentrale der Schweizer Gemeinden (ESG) zur Rückzahlung fällig. Weil Leukerbad nicht bezahlen kann, wirds auch für Vechigen teuer.
Res Reinhard, info@reinhards.ch
1996 hatte Vechigen eine Tranche von 2 Millionen Franken zu einem Zinsfuss von 4,375 % aufgenommen. Nachdem die Gemeinde Leukerbad ihren Anteil an der Anleihensrückzahlung samt aufgelaufenen Zinsen nicht übernehmen kann, hat Vechigen im Rahmen der gegenüber der ESG eingegangen Bürgschaft solidarisch mit den übrigen Gemeinden und entsprechend des Anleihenanteils einen Betrag von 196'573 Franken zu übernehmen.
Die Gemeindeversammlung hatte am 27. September 1974 die Aufnahme von Darlehen bei der ESG gutgeheissen und dabei den Gemeinderat ausdrücklich ermächtigt, die damit zusammenhängenden Bürgschaftsverpflichtungen einzugehen. Das ursprünglich bei der ESG aufgenommene Darlehen wurde jeweils periodisch erneuert.
Als 1974 die Behörden und die Gemeindeversammlung die Zusammenarbeit mit der ESG beschlossen, habe nicht ernsthaft damit gerechnet werden, dass je eine Schweizer Gemeinde zahlungsfähig werden könnte, schreibt der Vechiger Gemeinderat in seiner Medienmitteilung. Immerhin habe die Gemeinde über lange Jahre bei der ESG relativ zinsgünstige Darlehen aufnehmen können, insbesondere auch in den Hochkonjunkturzeiten, als die Banken eine sehr restriktive Kreditpolitik pflegten. Es bestehe zudem die eher vage Hoffnung, dass im Zuge der laufenden Gerichtsverfahren gegen die Munizipalgemeinde Leukerbad und den Kanton Wallis als Aufsichtsbehörde ein Teil des Betrages später wieder an die betroffenen Gemeinden zurück bezahlt wird.
Das Rechnungsprüfungsorgan der Gemeinde Vechigen hat den Gemeinderat aufgefordert, noch im Rahmen der Rechnung 2002 eine Rückstellung für die Bürgschaftsverpflichtung zu bilden. Die Ausgabe belastet somit die Rechnung 2002. Die Rückstellung wird mit der Ueberweisung des Betrages am 30. Juni 2003 aufgelöst. Nach der Rückzahlung des Darlehens und der Bürgschaftsverpflichtung bestehen keine weiteren Verpflichtungen gegenüber der ESG.
In der Region BERN-OST ist auch die Gemeinde Worb vom Leukerbader Zahlungsausfall betroffen. Dort beläuft sich der geschuldete Betrag auf 390'000 Franken.
www.vechigen.ch
www.worb.ch
Die Gemeindeversammlung hatte am 27. September 1974 die Aufnahme von Darlehen bei der ESG gutgeheissen und dabei den Gemeinderat ausdrücklich ermächtigt, die damit zusammenhängenden Bürgschaftsverpflichtungen einzugehen. Das ursprünglich bei der ESG aufgenommene Darlehen wurde jeweils periodisch erneuert.
Als 1974 die Behörden und die Gemeindeversammlung die Zusammenarbeit mit der ESG beschlossen, habe nicht ernsthaft damit gerechnet werden, dass je eine Schweizer Gemeinde zahlungsfähig werden könnte, schreibt der Vechiger Gemeinderat in seiner Medienmitteilung. Immerhin habe die Gemeinde über lange Jahre bei der ESG relativ zinsgünstige Darlehen aufnehmen können, insbesondere auch in den Hochkonjunkturzeiten, als die Banken eine sehr restriktive Kreditpolitik pflegten. Es bestehe zudem die eher vage Hoffnung, dass im Zuge der laufenden Gerichtsverfahren gegen die Munizipalgemeinde Leukerbad und den Kanton Wallis als Aufsichtsbehörde ein Teil des Betrages später wieder an die betroffenen Gemeinden zurück bezahlt wird.
Das Rechnungsprüfungsorgan der Gemeinde Vechigen hat den Gemeinderat aufgefordert, noch im Rahmen der Rechnung 2002 eine Rückstellung für die Bürgschaftsverpflichtung zu bilden. Die Ausgabe belastet somit die Rechnung 2002. Die Rückstellung wird mit der Ueberweisung des Betrages am 30. Juni 2003 aufgelöst. Nach der Rückzahlung des Darlehens und der Bürgschaftsverpflichtung bestehen keine weiteren Verpflichtungen gegenüber der ESG.
In der Region BERN-OST ist auch die Gemeinde Worb vom Leukerbader Zahlungsausfall betroffen. Dort beläuft sich der geschuldete Betrag auf 390'000 Franken.
www.vechigen.ch
www.worb.ch