Vechigen - Lastwagen haben eine Abkürzung weniger

Die Gemeinde will die Radelfingenstrasse mit einem Fahrverbot für Lastwagen belegen. Holztransporte und Futterlieferungen bleiben weiterhin möglich.

maz / Berner Zeitung BZ
Vechigen bekommt zu spüren, dass Navigationsgeräte nicht nur Vorteile haben. Wenn Lastwagenchauffeure zum Beispiel die kürzeste Route vom Wankdorf nach Hasle bei Burgdorf suchen, landen sie immer wieder auf der Lauterbach- und auf der Radelfingenstrasse. Die schweren Gefährte machen den schmalen Gemeindestrassen zu schaffen, drücken Ränder ab und haben sogar schon die Ecke eines Daches weggerissen.

So musste die Lauterbachstrasse letztes Jahr für 1,7 Millionen Franken saniert werden – bezahlt von den Grundeigentümern und vor allem der Gemeinde Vechigen. «Für uns ist das ein grosser Betrag», sagt Gemeindepräsident Walter Schilt (SVP). Deshalb haben die Behörden nun gehandelt: Auf der Lauterbachstrasse gilt seit der Sanierung ein Fahrverbot für Lastwagen. Ein solches soll nun auch auf der Radelfingenstrasse von Utzigen bis zur Gemeindegrenze Worb eingeführt werden. Die Nachbargemeinden Worb und Walkringen sind einverstanden, die zuständige Stelle des Kantons ist es ebenso. Nun liegen die Unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Falls keine Beschwerde eingeht, können die Verbotstafeln bald aufgestellt werden. «Wir hoffen, dass sie dann auch respektiert werden», sagt Schilt – und kündigt an, «ab und zu eine Kontrolle» durchzuführen. Das neue Verbot entspreche auch einem Wunsch der Anwohnerschaft, so Walter Schilt. Wichtig sei aber, dass die Strasse für Holztransporte, Futterlieferungen und andere Lastwagenfahrten, die den Anwohnern und dem Gewerbe dienten, offen bleibe. Deshalb ist der Zubringerdienst weiterhin gestattet.

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Erstellt: 14.04.2012
Geändert: 14.04.2012
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