Vechigen - Gericht pfeift Bauernhausbesitzer zurück

sda, Der Bund
Der Ausbau eines geschützten Speichers in Vechigen ist illegal – und auch nachträglich nicht bewilligungsfähig. Zu diesem Schluss kommt das bernische Verwaltungsgericht. Es hat eine Beschwerde des Hausbesitzers gegen eine Rückbau-Anordnung der Gemeinde abgewiesen. Beim Speicher aus dem Jahre 1755 handelt es sich um ein schützenswertes Baudenkmal, das auch im Innern «seiner Bedeutung entsprechend» erhalten werden müsse, schreibt das Verwaltungsgericht in Entscheid.

Der Umbau des Wohnraums sei deshalb grundsätzlich nicht bewilligungsfähig. Der Mann hatte im Speicher ohne Baubewilligung eine Wohnung eingebaut.

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Erstellt: 04.04.2017
Geändert: 04.04.2017
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