Vechigen - Geburtstage werden weiterhin publiziert
Die Gemeinde Vechigen publiziert weiterhin die hohen Geburtstage in der Bantigerpost. Dies hat der Gemeinderat entschieden.
mg / Tobias Kühn, tobias.kuehn@reinhards.ch
Die kantonalen gesetzlichen Bestimmungen über das Zivilstandswesen enthalten keine Rechtsgrundlage für eine Veröffentlichung von Zivilstandsfällen durch die Gemeinden, stellt der Gemeinderat von Vechigen fest. Veröffentlichungen von hohen Geburtstagen und Hochzeitstagen aus der Wohnbevölkerung durch Gemeinden seien deshalb nicht zulässig.
Der Gemeinderat hat nun entschieden, die hohen Geburtstage weiterhin in der Bantiger Post zu publizieren, wie dies in vielen andern Gemeinden üblich ist. Er begründet den Entscheid mit den Reaktionen aus der Bevölkerung. Diese zeigten, dass die kleinen Aufmerksamkeiten sehr beliebt seien und geschätzt würden.
Personen der Gemeinde Vechigen, die keine Publikation wünschen, können dies der Präsidialabteilung melden (Telefon 031 838 00 10). Auf die Veröffentlichung von hohen Hochzeitstagen wird ab sofort verzichtet.
www.vechigen.ch
Der Gemeinderat hat nun entschieden, die hohen Geburtstage weiterhin in der Bantiger Post zu publizieren, wie dies in vielen andern Gemeinden üblich ist. Er begründet den Entscheid mit den Reaktionen aus der Bevölkerung. Diese zeigten, dass die kleinen Aufmerksamkeiten sehr beliebt seien und geschätzt würden.
Personen der Gemeinde Vechigen, die keine Publikation wünschen, können dies der Präsidialabteilung melden (Telefon 031 838 00 10). Auf die Veröffentlichung von hohen Hochzeitstagen wird ab sofort verzichtet.
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