Vechigen - Der Rad- und Fussweg rückt ein grosses Stück näher

Seit rund 40 Jahren setzt sich die Gemeinde für einen Fuss- und Radweg entlang der Lindentalstrasse ein. Mehrere Beschwerden, die das Projekt blockieren, wurden nun abgewiesen.

Stephanie Jungo, Berner Zeitung BZ
Der Rad- und Fussweg zwischen Boll und Lindental hat eine weitere Hürde genommen: Mehrere Beschwerden gegen das Vorhaben wurden abgewiesen, wie die kantonale Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion (JGK) gestern mitteilte. Grundeigentümer hatten Beschwerden eingereicht, weil sie ihr Land nicht zur Verfügung stellen wollen. Erleichtert über den Entscheid zeigte sich Gemeindepräsident Walter Schilt (SVP): «Wir sind froh, dass es nun endlich weitergehen kann.»

Gefährliche Strasse

Der Rad- und Fussweg entlang der Lindentalstrasse beschäftigt die Gemeinde Vechigen bereits seit rund vierzig Jahren. «Es ist dringend nötig, zu handeln», sagt Schilt. Der Verkehr nehme immer mehr zu. «Es entstehen oft gefährliche Situationen.» Dies auch, weil teilweise Schüler der Gesamtschule Lindental auf der Strecke unterwegs sind. «Praktisch die ganze Gemeinde steht hinter dem Projekt.»

Im Grunde wäre der Weg frei für den Rad- und Fussweg. Ein Projekt des Kantons liegt fertig vor, der Strassenplan ist ebenfalls genehmigt. Um das Vorhaben zu realisieren, ist der Kanton auf Land angewiesen, das in Privatbesitz ist. Und das ist das Problem: Einige der Grundeigentümer wehren sich gegen die Abtretung ihres Landes. Im Frühjahr 2015 reichten sie deshalb beim Kanton Beschwerden gegen den Strassenplan ein.

«In erster Linie ging es in den Beschwerden um die Landabgabe», sagt Christine Niederhäuser vom Rechtsamt der JGK. Einerseits würden sich die Beschwerdeführer gegen eine dauerhafte Abgabe des Landes wehren. Andererseits wollten diese nicht, dass während der Arbeiten beispielsweise Baumaschinen auf ihrem Land abgestellt werden.

Der Regierungsrat liess diese Argumente jedoch nicht gelten: Für ihn überwiegt das öffentliche Interesse am Geh- und Radweg den Eingriff in das Eigentum. Umso mehr, weil die Strecke ein Schulweg ist. Den Beschwerdeführern bleiben nun 30 Tage, den Entscheid vor das Verwaltungsgericht weiterzuziehen. «Sollte dies nicht eintreffen, wird der Strassenplan rechtskräftig», erklärt Niederhäuser.

«Wir hoffen natürlich, dass der Entscheid nicht weitergezogen wird», sagt Schilt. Dennoch könne er den Ärger der Grundeigentümer nachvollziehen. Für einen Landwirt sei die Situation besonders unpraktisch. «Durch den Weg entsteht ein neuer Wasserverlauf, der seine Parzelle zerschneidet.»

Die Gemeinde stehe in Kontakt mit den Beschwerdeführern: «Wir versuchen sie so gut wie möglich zu unterstützen.» Sollte keiner von ihnen die Beschwerde weiterziehen, rechnet Schilt mit einem Baubeginn im nächsten Jahr.

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Erstellt: 10.03.2017
Geändert: 10.03.2017
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