Vechigen - Budget-Zeitplan und Weisungen
Am 1. Dezember ist der Vechiger Voranschlag 2008 von der Gemeindeversammlung abgelehnt worden. Nun hat der Gemeinderat den Zeitplan für das weitere Vorgehen festgelegt und Weisungen erlassen.
mg / Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Unter dem Titel "Budget 2008" hat der Vechiger die nachstehende Medienmitteilung veröffentlicht:
"Die Gemeindeversammlung Vechigen hat am 1. Dezember 2007 das Budget 2008 abgelehnt. An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2007 hat der Gemeinderat den Zeitplan festgelegt, damit an der Gemeindeversammlung vom 27. März 2008 über das Budget 2008 erneut abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat hat zudem für die Zeit bis zur Genehmigung des Budgets 2008 durch die Gemeindeversammlung entsprechend den kantonalen Vorschriften Weisungen erlassen.
Die Ablehnung des Voranschlags hat gemäss kantonalem Recht zur Folge, dass bis zum Vorliegen eines genehmigten Budgets in allen Bereichen nur noch unumgängliche Verpflichtungen, insbesondere gebundene Ausgaben, eingegangen werden dürfen. Unter unumgänglichen Verpflichtungen wird das Minimum dessen verstanden, was die Gemeinde für ihr Funktionieren gerade noch benötigt.
Geplante wie auch bereits beschlossene Projekte dürfen bis zum Vorliegen eines genehmigten Budgets nicht weiterverfolgt werden. Verträge über nicht unumgängliche Verpflichtungen müssen rückgängig gemacht werden. Der budgetlose Zustand hat damit Auswirkungen auf die gesamte Tätigkeit der Gemeinde und führt damit zu erheblichen und spürbaren Einschränkungen im Leistungsangebot für die Einwohnerinnen und Einwohner von Vechigen.
Bis zum Vorliegen des genehmigten Budgets hat dies unter anderem die folgenden Auswirkungen: Die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des für die Zukunft wichtigen Leitbilds Vechigen, die sogenannte Zukunftskonferenz, wird (noch) nicht durchgeführt werden können. Das an der letzten Gemeindeversammlung genehmigte Projekt Ersatz Sauberwasserleitung kann (vorerst) nicht ausgeführt werden. Die Projekte der Investitionsplanung (Strassensanierungen, Sanierung Sportplatz Oberstufe) dürfen bis zur Genehmigung des Budgets nicht weiter geplant werden.
Nicht absolut notwendige Publikationen, wie Veranstaltungskalender, Gratulationen etc. müssen unterlassen werden. Die Intensität der Reinigungen der Liegenschaften der Gemeinde Vechigen muss beschränkt werden. Exkursionen, Skilager, Dorfmärit und Anlässe von Kultur und Sport dürfen bis zum Vorliegen eines genehmigten Budgets 2008 nicht durchgeführt werden."
www.vechigen.ch
"Die Gemeindeversammlung Vechigen hat am 1. Dezember 2007 das Budget 2008 abgelehnt. An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2007 hat der Gemeinderat den Zeitplan festgelegt, damit an der Gemeindeversammlung vom 27. März 2008 über das Budget 2008 erneut abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat hat zudem für die Zeit bis zur Genehmigung des Budgets 2008 durch die Gemeindeversammlung entsprechend den kantonalen Vorschriften Weisungen erlassen.
Die Ablehnung des Voranschlags hat gemäss kantonalem Recht zur Folge, dass bis zum Vorliegen eines genehmigten Budgets in allen Bereichen nur noch unumgängliche Verpflichtungen, insbesondere gebundene Ausgaben, eingegangen werden dürfen. Unter unumgänglichen Verpflichtungen wird das Minimum dessen verstanden, was die Gemeinde für ihr Funktionieren gerade noch benötigt.
Geplante wie auch bereits beschlossene Projekte dürfen bis zum Vorliegen eines genehmigten Budgets nicht weiterverfolgt werden. Verträge über nicht unumgängliche Verpflichtungen müssen rückgängig gemacht werden. Der budgetlose Zustand hat damit Auswirkungen auf die gesamte Tätigkeit der Gemeinde und führt damit zu erheblichen und spürbaren Einschränkungen im Leistungsangebot für die Einwohnerinnen und Einwohner von Vechigen.
Bis zum Vorliegen des genehmigten Budgets hat dies unter anderem die folgenden Auswirkungen: Die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des für die Zukunft wichtigen Leitbilds Vechigen, die sogenannte Zukunftskonferenz, wird (noch) nicht durchgeführt werden können. Das an der letzten Gemeindeversammlung genehmigte Projekt Ersatz Sauberwasserleitung kann (vorerst) nicht ausgeführt werden. Die Projekte der Investitionsplanung (Strassensanierungen, Sanierung Sportplatz Oberstufe) dürfen bis zur Genehmigung des Budgets nicht weiter geplant werden.
Nicht absolut notwendige Publikationen, wie Veranstaltungskalender, Gratulationen etc. müssen unterlassen werden. Die Intensität der Reinigungen der Liegenschaften der Gemeinde Vechigen muss beschränkt werden. Exkursionen, Skilager, Dorfmärit und Anlässe von Kultur und Sport dürfen bis zum Vorliegen eines genehmigten Budgets 2008 nicht durchgeführt werden."
www.vechigen.ch