Vechigen - 30'000 Franken für die generelle Entwässerungsplanung
Der Vechiger Gemeinderat hat für die Revision der generellen Entwässerungsplanung einen Kredit von 30'000 Franken gesprochen.
Res Reinhard, res.reinhard@bern-ost.ch
In einer Medienmitteilung schreibt der Gemeinderat: "Die generelle Entwässerungsplanung (GEP) der Gemeinde Vechigen stammt aus dem Jahr 2000 und ist nicht mehr auf dem neusten Stand. Sie entspricht nicht mehr in allen Teilen den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben der Kantonalen Aufsichtsbehörde und muss revidiert, bzw. nachgeführt werden."
Die GEP bildet die Grundlage für den Gewässerschutz auf regionaler und kommunaler Ebene. Sie zeigt den Ist-Zustand, den Handlungsbedarf sowie die sich daraus ergebenden Massnahmen inklusive deren Kosten und Prioritäten und dient als Grundlage für die Finanzplanung. Um die Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung zu erfüllen, sind die Gemeinden verpflichtet, eine generelle Entwässerungsplanung zu erstellen und periodisch nachzuführen. Zur Qualitätssicherung und Datenhaltung ist eine regelmässige Nachführung der GEP alle fünf bis sechs Jahre unumgänglich.
Der Gemeinderat hat für die Revision der generellen Entwässerungsplanung der Gemeinde Vechigen einen Kredit von 30‘000 Franken zu Lasten der Spezialfinanzierung genehmigt.