Utzigen - Die Opfer mit Klebeband erstickt
Im Sommer 2016 verhaftete die Kantonspolizei Bern in Utzigen ein Ehepaar wegen Mordverdachts. Nun gibt es neue Details. Der Ehemann soll zwei Männer mit Klebeband erstickt haben. Seine Frau ist mittlerweile auf freiem Fuss.
Am Abend des 3. Juni 2016 fährt das Ehepaar B. aus Utzigen zusammen mit ihrem Komplizen A. nach Boppelsen im Kanton Zürich. Sie geben an, Interesse am Kauf eines Lastwagens zu haben. Aber statt den Preis von 60'000 Franken zu zahlen, fesseln sie den Lastwagenverkäufer nach der Probefahrt und entführen ihn an den Wohnort des Ehepaars. Dort verklebt ihm der Ehemann B. mit einem Band Mund und Nase und wartet, bis der Lastwagenverkäufer erstickt. Die Leiche legen sie anschliessend in einen Wald.
Keine Haftentlassung
Der Sachverhalt wurde publik, weil Komplize A. für seine Haftentlassung kämpfte. Das Bundesgericht urteilte nun, dass die zuständige Zürcher Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft zu Recht bis heute aufrechterhält. Angesichts der schweren Vorwürfe sei die lange Haft verhältnismässig.
Das Gericht befürchtet auch, dass A. sich mit Personen absprechen oder Spuren beseitigen könnte, die ihn persönlich belasten. Eine dieser Personen ist auch die Ehefrau B., die im Gegensatz zu ihrem Mann nicht mehr in Haft sitzt. Sie belastete A. in der bisherigen Untersuchung mit ihrer Aussage. Aber der Fall ist noch viel komplexer und bizarrer.
Ein zweiter Mordfall
Gut einen Monat vor dem Mord am Lastwagenverkäufer sollen das Ehepaar B. und Komplize A. eine weitere Tötung begangen haben. Am Abend des 27. April 2016 fährt A. zu einem BMW-Besitzer. Er sagt ihm, dass er dessen Auto in eine Garage bringen will. Aber statt in eine Autogarage fährt er den BMW-Besitzer samt dessen Auto zum Ehepaar B. nach Utzigen. Dort wird er ruhiggestellt.
Sie nehmen ihm den Schlüssel seines BMW sowie den Schlüssel des Mercedes seines Vaters ab. A. fährt daraufhin zusammen mit der Ehefrau B. zum Wohnort der Eltern des BMW-Besitzers und holt den Mercedes von dessen Vater ab. In der Zwischenzeit klebt Ehemann B. dem BMW-Besitzer Mund und Nase mit einem Klebeband zu, bis dieser erstickt. Die Leiche verscharrt er an seinem Wohnort in Utzigen.
Viele Fragen sind noch offen
Gemäss dem Gerichtsurteil dauert die Strafuntersuchung zwar schon länger an. Präzis geklärt werden konnte der ganze Sachverhalt bisher aber noch nicht. Dies liege vor allem daran, dass die Beschuldigten im Laufe der Untersuchung zunehmend von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätten, so das Gericht.
Sowohl zum genauen Ablauf der Tötungs- und Raubdelikte als auch zu den einzelnen Tatbeiträgen bestehen noch einige Unklarheiten. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.