Entfernte Plakate auf der Underrüti: Beat Moser entschuldigt sich

Anfangs Jahr wehrten sich Pächter*innen der Schrebergärten auf der Underrüti in Münsingen mit Plakaten gegen die Pläne der Gemeinde. Diese wollte dort in einem Projekt mit der Frutiger AG aus Thun günstigen Wohnraum schaffen. Kurz vor Ostern entfernte die Gemeinde unangekündigt die Transparente, auch von verpachtetem Land. Parlamentarier Marco Gehri (SVP) wollte von der Gemeinde wissen, ob die Entfernung der Protestplakate rechtens war.

Isabelle Berger, isabelle.berger@bern-ost.ch

Gemeindepräsident Beat Moser (Grüne) verglich die Situation der Gemeinde an der Parlamentssitzung vom Dienstag mit der einer Privatperson, die einen Parkplatz verpachtet. "Wie würdet ihr reagieren, wenn auf eurem verpachteten Land plötzlich Plakate mit Äusserungen gegen euch stehen?", fragte er die Parlamentarier*innen, und anwortete auch gleich selbst: "Ihr würdet sie entfernen."

 

Zwei grosse Plakate seien auf dem Parzellenteil „Schnitzeldepot“ gestanden, vier Tafeln ausserhalb einer Pflanzlandparzelle und somit auf dem allgemeinen Teil der Anlage, steht in der schriftlichen Antwort auf Gehris Fragen. Beide Teile gehörten der Gemeinde. "Die Gemeinde hat das Recht und die Pflicht, auf ihrer Parzelle für Ordnung zu sorgen", heisst es weiter.

 

Wieviele Plakate auf verpachtetem Land waren, respektive wieviele Pachtparzellen die Werkhofmitarbeiter ohne Vorwarnung betreten hatten, wird in der schriftlichen Antwort nicht gesagt. Moser entschuldigte sich aber an der Parlamentssitzung bei denjenigen, deren Land die Werkhofmitarbeiter ungefragt betreten hätten. In der schriftlichen Antwort heisst es zudem: "Bei der Plakatierung auf der Pachtparzelle werden zukünftig die Pächterinnen oder Pächter aufgefordert, die Plakate zu entfernen." Und "Zukünftig wird das Betreten der Pachtparzellen mit dem Pächter abgesprochen".

 

Eine Frage der Auslegung

Moser verwies auf die Pflanzlandweisung, welche hinter den Pachtverträgen stehe. In der schriftlichen Antwort heisst es dazu: "In den Pflanzlandweisungen ist zudem im Kapitel 6 abschliessend geregelt, was von den Pächtern erstellt werden darf. Das Aufstellen von Plakaten gehört nicht dazu." Für das Aufstellen von Plakaten seien keine Gesuche gestellt oder Bewilligungen erteilt worden. "Die Plakate wurden zudem mit den roten Holzpfosten befestigt. Diese Pfosten gehören der Gemeinde."

 

Marco Gehri ist mit der Antwort nicht zufrieden. Neben den in der Pflanzlandweisung erwähnten Gerätschaften zählte er einige weitere auf, die für gewöhnlich auf den Parzellen zu finden sind. "Die Auflistung davon, was auf den Parzellen sein darf, kann nicht abschliessend sein", sagte er an der Parlamentssitzung. Moser entgegnet, dass es nicht um juristische Feinheiten gehe. Das Vorgehen der Gemeinde basiere auf "gesundem Menschenverstand."


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Erstellt: 12.09.2020
Geändert: 17.09.2020
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